Finanzierungsberatung

Finanzierungsmöglichkeiten
für viele Lebensrealitäten

Sie werden in unseren Studiengängen optimal auf Ihre späteren Berufsfelder vorbereitet. Durch die Vernetzung von Theorie und Praxis gewinnen Sie wertvolle Wettbewerbsvorteile, um sich auf dem wachsenden Arbeitsmarkt der Gesundheits-, Pflege-, Erziehungs- und Sozialberufe erfolgreich zu positionieren. Trotz dieser Vorteile zögern manche, an einer privaten Fachhochschule zu studieren, aufgrund der Studiengebühren. Aktuell belaufen sich diese auf einen Betrag zwischen 438 und 488 Euro pro Monat (je nach Studiengang und Studienformat).

Unsere Finanzierungsberatung gibt Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Finanzierungswege und Fördermöglichkeiten. Für jeden kann dabei individuell die richtige Unterstützung gefunden werden.

Finanzierungsberatung

Für eine persönliche und individuelle Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten der anfallenden Studiengebühren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – ob im Vollzeit-, Teilzeit-, im dualen oder in einem berufsbegleitenden Studium.

Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Gisela Bader.

Möglichkeiten
zur Finanzierung

Die drei Hauptfinanzierungsmöglichkeiten BAföG, Stipendium und Kredit werden im Folgenden erläutert – Näheres und weitere Möglichkeiten, egal ob im Vollzeit- oder Teilzeitstudium, im dualen oder in einem berufsbegleitenden Studium, finden Sie in der Broschüre.

Bei BAföG handelt es sich um eine staatliche finanzielle Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. An der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf sind die Vollzeit- und dualen Studiengänge grundsätzlich förderfähig.

Studierende dürfen in der Regel des 45. Lebensjahr nicht überschritten haben, wenn das Studium beginnt. Ebenfalls dürfen das eigene Einkommen und Vermögen, das Einkommen der Eltern und der eingetragenen Lebenspartnerin / des eingetragenen Lebenspartners eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

In einigen Fällen kann eine BAföG-Förderung auch gewährt werden, wenn die Altersgrenze überschritten worden ist, bspw. bei Studierenden, die ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikationen eingeschrieben werden oder bei Studierenden mit Kindern unter zehn Jahren. Sind Studierende in den Jahren ihrer Erwerbstätigkeit in der Lage gewesen, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten, kann elternunabhängiges BAföG beantragt werden.

Es gibt eine Vielzahl von Stipendien, die von Studierenden beantragt werden können. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich, ebenso auch die Höhe der Zahlungen. In der Regel werden überdurchschnittliche Leistungen und gesellschaftspolitisches oder soziales Engagement erwartet, teilweise stellen Stiftungen auch besondere Bedingungen, die in Zusammenhang mit dem Stiftungszweck stehen.

Hier finden Sie eine Auswahl ggf. geeigneter Stipendien wie das Deutschlandstipendium, das von einem Auswahlausschuss der Fliedner Fachhochschule selbst vergeben wird.

Eine zusätzliche Möglichkeit der Finanzierung bieten Studienkredite, zum Beispiel der Studienkredit der KfW. Zwar fallen – wie bei jedem Kredit – Zinsen an, aber es werden keine Sicherheiten oder Bürgen verlangt und die Rückzahlung beginnt erst nach einer Karenzzeit von 6 bis 23 Monaten. Die Tilgungsphase kann bei einer Mindestrate von 20 Euro monatlich bis zu 25 Jahre betragen.

Als Auszahlungssumme kann ein Betrag zwischen 100 und 650 Euro monatlich gewählt werden, außerplanmäßige Rückzahlungen sind in jeder Phase möglich.

Wichtig zu wissen ist, dass die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten miteinander kombiniert werden können. Da ein Studienkredit kein Einkommen darstellt, wird er nicht auf BAföG angerechnet und auch Stipendien in Höhe von maximal 300 Euro im Monat bleiben anrechnungsfrei.

Ausgewählte
Stipendien

Die Stipendienlandschaft in Deutschland ist vielfältig und Studierende werden sowohl von kirchlichen als auch von politischen Stiftungen gefördert. Die Voraussetzungen, um ein Stipendium zu erhalten, sind je nach Stipendium unterschiedlich. In der Regel werden überdurchschnittliche Leistungen erwartet, sowie gesellschaftspolitischer oder sozialer Einsatz. Auf die meisten Stipendien sollte man sich ca. 3 Monate vor Semesterbeginn bewerben. Untenstehend finden Sie eine Auswahl an Stipendien, die für Sie in Frage kommen könnten. Weitere Stipendien finden Sie in unserer Finanzierungsbroschüre.

Das Deutschlandstipendium unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von anderen Stipendien, da eine Hälfte der Mittel von einem Förderer (Privatperson, Stiftung, Betrieb) und die andere Hälfte vom Bund bereitgestellt wird. Das Deutschlandstipendium wird direkt an der Fliedner Fachhochschule beantragt und von einem Auswahlausschuss der Fachhochschule vergeben.

Förderungsfähig sind Bachelor- und Masterstudierende in der Regelstudienzeit und die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Neben den bisher erbrachten Leistungen spielt der bisherige persönliche Werdegang eine große Rolle. Wichtige Kriterien sind gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Berücksichtigt wird aber auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben.

Das Stipendium wird jeweils für ein Jahr bewilligt. Ausgezahlt werden monatlich 300 Euro. Bei entsprechender Leistung wird das Stipendium in der Regel verlängert (Voraussetzung: der Förderer führt die Unterstützung weiter).  Das Stipendium ist rückzahlungsfrei.

Die Bewerbung erfolgt jeweils zum Wintersemester. Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2024/2025 läuft vom 1. Juni bis 7. Juli 2024 für Bewerbungen per Post und bis 31. Juli 2024 bei Online-Bewerbungen per Mail an finanzierungsberatung@fliedner-fachhochschule.de.

Die Nachwuchsinitiative chancengerechte Kitas (NicK) ist Teil der Begabtenförderung des Studienförderwerks Klaus Murmann der Stiftung der Deutschen Wirtschaft. NicK ist das erste Stipendienprogramm in Deutschland, das sich speziell an Studierende kindheitspädagogischer Studiengänge richtet. Voraussetzung ist ein Vollzeitstudium im Bereich der Kindheitspädagogik. Die Leistungen im Fachbereich sollten im oberen Drittel des Leistungsspiegels liegen und Bewerber/-innen dürfen das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der von der finanziellen Situation der Familie abhängige monatliche Höchstsatz für Studierende beträgt 649 Euro. Alle Studierenden erhalten in jedem Fall eine Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich. Das Stipendium ist rückzahlungsfrei.

Die Termine für die Bewerbung und wichtige Informationen zur Bewerbung werden hier bekannt gegeben.

Das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) richtet sich an Berufserfahrene, die ein erstes akademisches Hochschulstudium antreten. Bewerber:innen müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung verfügen und zwei Jahre Berufserfahrung haben. Zusätzlich muss eine besondere Leistungsfähigkeit in der Ausbildung und im Beruf nachgewiesen werden.
Das Studium kann berufsbegleitend oder auch in Vollzeit absolviert werden und es gibt keine Altersgrenze. Die Förderung ist einkommensunabhängig und rückzahlungsfrei. Die Online-Bewerbung findet von Mitte September bis Ende November zum Sommersemester und von Mitte März bis Anfang Juni zum Wintersemester statt.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung für berufliche Weiterbildung (SBB) unterstützt junge, besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger:innen , die sich berufsbegleitend weiter qualifizieren möchten.

Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf (bspw. im Gesundheitswesen). Die Antragsteller:innen sollten grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein (unter bestimmten Umständen kann die Altersgrenze auf 27 Jahre erhöht werden, z.B. Zivildienst) und mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein. Das Studium darf bei der Bewerbung noch nicht begonnen haben und muss auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen.

Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Als Stipendiat:in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Das Stipendium ist rückzahlungsfrei.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Die WBS SCHULEN bieten Studierenden im Masterstudiengang Pflege-, Medizin- oder Gesundheitspädagogik ein Stipendium* und unterstützen sie zudem bei ihrem Start ins pädagogische Berufsleben. Unsere Stipendiat:innen erhalten vielfältige Möglichkeiten für die eigene Kompetenzerweiterung sowie Gestaltungsspielraum für die Umsetzung eigener Projektideen.

⁣WBS SCHULEN – Stipendium

*Bitte beachten Sie, dass das Angebot derzeit ausschließlich für kooperierende Universitäten aus dem Raum NRW (Fliedner Fachhochschule) und Berlin (IB Hochschule) gilt.