Studieren
mit Behinderung

Ausgleich
statt Benachteiligung

Wir sind bestrebt, Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit eine möglichst ungehinderte Teilhabe am Hochschulleben zu ermöglichen.

Individuelle Bedürfnisse können sehr unterschiedlich sein und daher ist eine Ausgestaltung eines Nachteilsausgleiches im Einzelfall zu regeln. Wir achten in besonderer Weise darauf, dass aus einer Behinderung oder chronischen Krankheit keine Benachteiligung für unsere Studierenden entsteht.

Ein Nachteilsausgleich kann über folgende Möglichkeiten geschaffen werden:

  • Beratung und Begleitung der Studierenden durch das Studium
  • Vermittlung bei Problemen mit Studienangelegenheiten
  • Beratung zur Erleichterung der Arbeits-, Lern- und Prüfungsbedingungen
  • Unterstützung bei der Aufbereitung von Studienmaterial für blinde und sehbehinderte Studierende
  • Unterstützung beim barrierefreien Zugang der Fachhochschulgebäude

Antragsstellung
auf Nachteilsausgleich

An den Prüfungsausschuss können auf die individuellen Bedürfnisse angepasste Anträge auf Nachteilsausgleich gestellt werden. (Z.B. eine Prüfungszeitverlängerungen oder alternative Prüfungsformen.)

Die gestellten Anträge werden unter Berücksichtigung der Empfehlung der/des Inklusionsbeauftragten der Hochschule entschieden.

Für Fragen rund um das Studium mit Behinderung und Regelungen zum Nachteilsausgleich schreiben Sie uns gerne eine E-Mail unter: inklusion@fliedner-fachhochschule.de

Unsere Inklusionsbeauftragten

Prof. Dr. Sonja Damen

Studiengangsleitung Kindheitspädagogik – Qualitätsentwicklung und Fachberatung, M.A.

Lehrgebiet: Bildung und Erziehung in der Kindheit

0211 409 3228

Raum 1.12 (Feierabendhaus III)

Mehr lesen

Prof. Dr. Regina Wiedemann

Lehrgebiet: Pflegewissenschaft

0211 409 3227

Raum 1.19 (Feierabendhaus III)

Mehr lesen