Schritt für Schritt
zum Studium
An der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf können Sie sich jederzeit bewerben, solange noch Studienplätze zur Verfügung stehen. Wir erklären hier den Online-Bewerbungsprozess unserer Hochschule.
Reichen Sie bitte online Ihre möglichst vollständigen Bewerbungsunterlagen ein:
- Anschreiben adressiert an Maike Rudnick, Leitung Studierendenservice (Bitte erläutern Sie Ihre Motivation für die Auswahl dieses Studiengangs und welche Ziele Sie mit dem Studium verfolgen.)
- Tabellarischer Lebenslauf und Lichtbild
- Zeugniskopie der Hochschulzugangsberechtigung (Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung das erwartete Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, bewerben Sie sich bitte zunächst mit dem vorangegangenen Halbjahreszeugnis. Wir behalten uns vor, nach dem Zufallsprinzip in Einzelfällen beglaubigte Kopien nachzufordern.)
- Bei beruflich qualifizierten Bewerber:innen ohne Hochschulzugangsberechtigung, Nachweise über eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger:in, zur/zum zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
- Vertrag mit einer kooperierenden Klinik für die Praxiseinsätze oder einen Hinweis, dass Sie Unterstützung bei der Suche benötigen
- Nachweis über ein 4-wöchiges geburtshilfliches Vorpraktikum (nicht älter als 24 Monate) im klinischen/außerklinischen Setting
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, im Original (eine Aufforderung zur Beantragung geht Ihnen nach dem Bewerbungsgespräch zu)
- Nachweis über eine gesundheitliche Eignung (körperlich wie geistig) zur Ausübung des Hebammenberufes (nicht älter als 3 Monate)
- Ggf. Nachweise über berufliche Tätigkeiten
Bei einem vorherigen Studium ohne Abschluss sind zusätzlich einzureichen:
- Nachweis über die erste Immatrikulation
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Ggf. Nachweise über bisherige Prüfungen – Antrag auf Anerkennung zuvor erbrachter Leistungen
Internationale Bewerber:innen reichen bitte darüber hinaus ein:
- Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung ODER Nachweise über alle bisherigen Bildungsabschlüsse (Schulabschlusszeugnisse mit Notenübersicht und ggf. Nachweise über bisherige Studienzeiten) in Originalsprache und in Übersetzung
- Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1, z.B. das Zertifikat TestDaF (mindestens 16 Punkte), telc C1, Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2), Zentrale Oberstufenprüfung oder Kleines/Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts.
Im persönlichen Bewerbungsgespräch werden die Kooperationspartner benannt, so dass ein Wunsch hierzu angegeben werden kann.
Ihre Unterlagen werden auf Vollständigkeit und formal geprüft. Ist die Zulassungsprüfung erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie den Studienvertrag (in zweifacher Ausführung) zugesendet.
Für Fragen zu Ihrer Bewerbung oder zum Vertrag kontaktieren Sie bitte die Info-Hotline. Bei inhaltlichen Fragen rund um den Studiengang stehen Ihnen die Professorinnen und Professoren des Studiengangs zu ihren Sprechstunden gerne zur Verfügung.
Bitte unterschreiben Sie beide Exemplare des Studienvertrags und schicken diese umgehend zurück. Wir zeichnen die Verträge nach Erhalt frei und senden Ihnen ein Exemplar zurück.
Der Studienvertrag wird erst dann wirksam, wenn Sie für die Zeit Ihres Studiums mit einem von der Fliedner Fachhochschule anerkannten Kooperationspartner einen Vertrag über die akademische Hebammenausbildung abgeschlossen haben. Hier finden Sie eine Übersicht unserer aktuellen Kooperationskliniken.
Wenn Praxisvertrag und Studienvertrag beiderseitig unterschrieben vorliegen, können Sie sich an der Fliedner Fachhochschule immatrikulieren.
Die Immatrikulation erfolgt digital. Zur Immatrikulation müssen alle Unterlagen vollständig sein. Hier finden Sie alle weiteren Informationen.
Fragen können wir gerne in einem persönlichen Gespräch jederzeit telefonisch oder vor Ort klären.
Maike Rudnick
Leitung Studierendenservice
0211 409 3289; Fax: 0211 409 3233
rudnick@fliedner-fachhochschule.de
Raum 1.21 (Feierabendhaus III)
Mehr lesenIngrid van der Giet
0211 409 3261; Fax: 0211 409 3233
studierendenservice@fliedner-fachhochschule.de
Raum 1.23 (Feierabendhaus III)
Mehr lesenMöglichkeiten
zur Finanzierung
Die drei Hauptfinanzierungsmöglichkeiten BAföG, Stipendium und Kredit werden im Folgenden erläutert – Näheres und weitere Möglichkeiten, egal ob im Vollzeit- oder Teilzeitstudium, im dualen oder in einem berufsbegleitenden Studium, finden Sie in der Broschüre.
Bei BAföG handelt es sich um eine staatliche finanzielle Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. An der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf sind die Vollzeit- und dualen Studiengänge grundsätzlich förderfähig.
Studierende dürfen in der Regel des 45. Lebensjahr nicht überschritten haben, wenn das Studium beginnt. Ebenfalls dürfen das eigene Einkommen und Vermögen, das Einkommen der Eltern und der eingetragenen Lebenspartnerin / des eingetragenen Lebenspartners eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
In einigen Fällen kann eine BAföG-Förderung auch gewährt werden, wenn die Altersgrenze überschritten worden ist, bspw. bei Studierenden, die ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikationen eingeschrieben werden oder bei Studierenden mit Kindern unter zehn Jahren. Sind Studierende in den Jahren ihrer Erwerbstätigkeit in der Lage gewesen, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten, kann elternunabhängiges BAföG beantragt werden.
Es gibt eine Vielzahl von Stipendien, die von Studierenden beantragt werden können. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich, ebenso auch die Höhe der Zahlungen. In der Regel werden überdurchschnittliche Leistungen und gesellschaftspolitisches oder soziales Engagement erwartet, teilweise stellen Stiftungen auch besondere Bedingungen, die in Zusammenhang mit dem Stiftungszweck stehen.
Hier finden Sie eine Auswahl ggf. geeigneter Stipendien wie das Deutschlandstipendium, das von einem Auswahlausschuss der Fliedner Fachhochschule selbst vergeben wird.
Eine zusätzliche Möglichkeit der Finanzierung bieten Studienkredite, zum Beispiel der Studienkredit der KfW. Zwar fallen – wie bei jedem Kredit – Zinsen an, aber es werden keine Sicherheiten oder Bürgen verlangt und die Rückzahlung beginnt erst nach einer Karenzzeit von 6 bis 23 Monaten. Die Tilgungsphase kann bei einer Mindestrate von 20 Euro monatlich bis zu 25 Jahre betragen.
Als Auszahlungssumme kann ein Betrag zwischen 100 und 650 Euro monatlich gewählt werden, außerplanmäßige Rückzahlungen sind in jeder Phase möglich.
Wichtig zu wissen ist, dass die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten miteinander kombiniert werden können. Da ein Studienkredit kein Einkommen darstellt, wird er nicht auf BAföG angerechnet und auch Stipendien in Höhe von maximal 300 Euro im Monat bleiben anrechnungsfrei.