Studieren
mit Behinderung
Ausgleich
Wir sind bestrebt, Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit eine möglichst ungehinderte Teilhabe am Hochschulleben zu ermöglichen.
Individuelle Bedürfnisse können sehr unterschiedlich sein und daher ist eine Ausgestaltung eines Nachteilsausgleiches im Einzelfall zu regeln. Wir achten in besonderer Weise darauf, dass aus einer Behinderung oder chronischen Krankheit keine Benachteiligung für unsere Studierenden entsteht.
Ein Nachteilsausgleich kann über folgende Möglichkeiten geschaffen werden:
- Beratung und Begleitung der Studierenden durch das Studium
- Vermittlung bei Problemen mit Studienangelegenheiten
- Beratung zur Erleichterung der Arbeits-, Lern- und Prüfungsbedingungen
- Unterstützung bei der Aufbereitung von Studienmaterial für blinde und sehbehinderte Studierende
- Unterstützung beim barrierefreien Zugang der Fachhochschulgebäude
Antragsstellung
auf Nachteilsausgleich
An den Prüfungsausschuss können auf die individuellen Bedürfnisse angepasste Anträge auf Nachteilsausgleich gestellt werden. (Z.B. eine Prüfungszeitverlängerungen oder alternative Prüfungsformen.)
Die gestellten Anträge werden unter Berücksichtigung der Empfehlung der/des Inklusionsbeauftragten der Hochschule entschieden.
Für Fragen rund um das Studium mit Behinderung und Regelungen zum Nachteilsausgleich schreiben Sie uns gerne eine E-Mail unter: inklusion@fliedner-fachhochschule.de
Unsere Inklusionsbeauftragten
Prof. Dr. Sonja Damen
Studiengangsleitung Kindheitspädagogik – Qualitätsentwicklung und Fachberatung, M.A.
Lehrgebiet: Bildung und Erziehung in der Kindheit
damen@fliedner-fachhochschule.de
Raum 1.12 (Feierabendhaus III)
Mehr lesenProf. Dr. Regina Wiedemann
Lehrgebiet: Pflegewissenschaft
wiedemannr@fliedner-fachhochschule.de
Raum 1.19 (Feierabendhaus III)
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