Häuslicher Kinderschutz (CAS)
Kinderschutz braucht Fachwissen, Sicherheit und Haltung. Das Certificate of Advanced Studies (CAS) Häuslicher Kinderschutz vertieft Ihr rechtliches und fachliches Know-how und stärkt Ihre Handlungskompetenz im Erkennen, Bewerten und Abwenden von Kindeswohlgefährdungen im häuslichen Umfeld.
Es richtet sich an (angehende) Fach- und Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere aus den verschiedenen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe und dem ASD der Jugendämter, die Verantwortung im Kinderschutz tragen oder künftig übernehmen werden.
In drei Modulen erwerben Sie praxisnahes Wissen und die anerkannte Qualifizierung als „Insoweit erfahrene Fachkraft für Kinderschutz (InsoFa)“. Damit sind Sie bestens vorbereitet, wirksamen Kinderschutz in der Fallarbeit, in Leitungsfunktionen oder in beratender Rolle zu gestalten – in einem Feld, das heute wichtiger ist denn je.
Im CAS erwerben Sie 24 ECTS, die vollständig auf den Master of Advanced Studies (MAS) Kinderschutz sowie auf den akademischen Masterstudiengang Soziale Arbeit angerechnet werden können. Besonders flexibel: Wenn ein erster akademischer Abschluss vorliegt, ist ein direkter Einstieg ins dritte Semester des fünfsemestrigen Masters möglich. Der MAS setzt keinen Hochschulabschluss voraus.
Aufbau & Inhalte
Jeder Zertifikatskurs (CAS) beginnt mit einem Onboarding-Termin, der Ihnen einen ersten Überblick vermittelt und Sie auf die bevorstehenden Inhalte sowie die Arbeitsweise vorbereitet.
Der Kurs ist in drei thematische Blöcke gegliedert, die jeweils als Nano-Module gestaltet sind. Jedes Modul umfasst zwei Online-Seminare und vier Präsenztage.
Ergänzt wird das Programm durch flexible Selbstlernphasen, in denen Sie Fachliteratur lesen, Aufgaben bearbeiten und sich auf die kommenden Module vorbereiten. In Peer-Gruppen haben Sie zudem die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und das Gelernte gemeinsam zu reflektieren.
Das Zertifikatsstudium schließt mit einem unbenoteten Lernportfolio ab, das Beiträge aus den Nano-Modulen bündelt – mit Fokus auf Praxisbezug, Reflexion und wissenschaftliche Fundierung, ohne klassische Prüfungen.
Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen als Ausgangspunkt für die Wahrnehmung und Sicherstellung des Kindeswohls
Die gesetzlichen Regelungen zum Kindeswohl und deren Systematik im Überblick (GG, BGB, SGB VIII, KKG & FamFG) sowie Einflüsse supranationalen Rechts (UN-KRK, EU-Charta der Menschenrechte, Istanbul-Konvention)
Definitionen der maßgeblichen Rechtsbegriffe zum Kinderschutz im häuslichen Kontext: „Elternrecht“, „Kindeswohl“, „Kindeswohlgefährdung“ und „staatliches Wächteramt“ auf Grundlage der rechtlichen Regelungen des GG, des BGB, des SGB VIII, des FamFG und des KKG
Gestaltungsmöglichkeiten der Sorgeberechtigten im Hinblick auf die das Kind betreffenden Rechtsverhältnisse in den Grenzen des Kindeswohls
Die jeweiligen Rollen, Pflichten und Befugnisse der mit dem Kindeswohl befassten Akteur:innen (Kontaktpersonen des Kindes, Jugendamt, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Berufsgeheimnisträger:innen, Familiengericht) im häuslichen Kontext
Besonderheiten des Datenschutzes im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährdung im häuslichen Kontext
Einführung in die Aufgaben und Rolle der „Insoweit erfahrenen Fachkraft für Kinderschutz gem. §§ 8a,b SGB VIII“
Indikatoren für die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen erkennen
Schutz- und Risikofaktoren sowie Ressourcen bei Kindern, Eltern und soziökonomischem Umfeld
Instrumente zur Entwicklungsdiagnostik und Gefährdungseinschätzung
Methoden, eine Prognoseentscheidung zu treffen
Maßnahmen zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen planen, umsetzen und evaluieren
Überblick über das psychosoziale Netzwerk zur Maßnahmenplanung (medizinisch-therapeutische Hilfen für Kinder und Betreuungspersonen, Beratungsstellen für Kinder und Betreuungspersonen, Angebote der `Frühen Hilfen´, finanzielle Hilfen für Kinder und Betreuungspersonen, Angebote der öffentlichen Jugendhilfe, sozialräumliche Hilfen für Kinder und Betreuungspersonen)
Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII bei Kindeswohlgefährdungen gestalten
Schutzvereinbarungen mit Personensorgeberechtigten schließen, begleiten und evaluieren
Kommunikation und Beratung im Fallgeschehen
Explorationsgespräche mit Kindern und Jugendlichen führen (Haltung, Techniken der Gesprächsführung, Umgang mit Belastungen der Kinder und Jugendlichen)
Beratungsgespräche und Aushandlungsprozesse mit Betreuungspersonen gestalten
Konfliktgespräche mit Betreuungspersonen führen
Kommunikation und Beratung bei Interventionen gegen den Willen der Betreuungspersonen
Kommunikation in Teams und Einrichtungen
Etablierung einer Feedbackkultur im Arbeitsfeld Kinderschutz in Teams
Methoden der kollegialen Fallberatung
Beratungsmethoden für die „Insoweit erfahrene Fachkraft für Kinderschutz gem. §§ 8a,b SGB VIII“
Qualifikationsziele
- Sie werden befähigt, wirksamen Kinderschutz in der Fallarbeit, in einer Leitungsrolle oder als `Insoweit erfahrene Fachkraft´ zu leisten.
- Sie kennen die kindlichen Grundbedürfnisse und wissen um mögliche Gefährdungen des Kindeswohls bei Nicht-Erfüllen dieser Grundbedürfnisse.
- Sie kennen die supranationalen und nationalen gesetzlichen Regelungen zum häuslichen Kinderschutz.
- Sie können das rechtliche Wissen zum Kinderschutz im eigenen Arbeitsfeld anwenden und umsetzen, um für rechtssichere Fallbearbeitungen im häuslichen Kontext Sorge zu tragen.
- Sie kennen die Rolle und die Aufgaben der „Insoweit erfahrenen Fachkraft für Kinderschutz gem. §§ 8a, b SGB VIII“.
- Sie können wissenschaftlich fundierte Diagnose- und Screeningverfahren zur Entwicklungsdiagnostik und Gefährdungseinschätzung von Kindern anwenden.
- Sie können die Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung gestalten.
- Sie können Explorationsgespräche mit Kindern und Jugendlichen führen und dabei mögliche Belastungen der Kinder und Jugendlichen erkennen und darauf reagieren.
- Sie kennen eine geeignete Feedbackkultur in Teams im Arbeitsfeld Kinderschutz und können diese implementieren.
Termine & Kosten
Onboarding
Do., 26.03.2026 18:00 – 21:00 Uhr (Online)
Nano-Modul: Einführung und rechtliche Grundlagen im häuslichen Kinderschutz
Do., 16.04.2026 18:00 – 21:00 Uhr (Online)
Fr., 17.04.2026 10:00 – 18:00 Uhr (Präsenz)
Sa., 18.04.2026 10:00 – 18:00 Uhr (Präsenz)
Do., 21.05.2026 18:00 – 21:00 Uhr (Online)
Fr., 22.05.2026 10:00 – 18:00 Uhr (Präsenz)
Sa., 23.05.2026 10:00 – 18:00 Uhr (Präsenz)
Nano-Modul: Kindeswohlgefährdungen einschätzen und abwenden
Do., 07.05.2026 18:00 – 21:00 Uhr (Online)
Fr., 08.05.2026 10:00 – 18:00 Uhr (Präsenz)
Sa., 09.05.2026 10:00 – 18:00 Uhr (Präsenz)
Do., 18.06.2026 18:00 – 21:00 Uhr (Online)
Fr., 19.06.2026 10:00 – 18:00 Uhr (Präsenz)
Sa., 20.06.2026 10:00 – 18:00 Uhr (Präsenz)
Nano-Modul: 360-Grad-Kommunikation im Kinderschutz: Kinderschutzfälle beraten und steuern
Do., 11.06.2026 18:00 – 21:00 Uhr (Online)
Fr., 12.06.2026 10:00 – 18:00 Uhr (Präsenz)
Sa., 13.06.2026 10:00 – 18:00 Uhr (Präsenz)
Do., 09.07.2026 18:00 – 21:00 Uhr (Online)
Fr., 10.07.2026 10:00 – 18:00 Uhr (Präsenz)
Sa., 11.07.2026 10:00 – 18:00 Uhr (Präsenz)
Die Kosten pro CAS belaufen sich auf 2.550 Euro.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Zulassung benötigen Sie einen Berufs- oder Studienabschluss im Sozial- oder Gesundheitswesen, der Sie befähigt, als Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe tätig zu sein oder zu werden, z. B.:
- staatliche Anerkennung als Erzieher:in, Heilerziehungspfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Logopäd:in
- Bachelorabschluss Kindheitspädagogik, Soziale Arbeit, Frühförderung, Pädagogik (Sozial-, Kultur-, Reha-, Religion-), Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaften, Psychologie etc.
- Supervisor:innen
Ein Anschluss an ein akademisches Masterstudium (Master of Arts, Master of Science, Master of Business Administration) ist mit einem Bachelor oder Diplom möglich.
Dozierende
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Martin Menzel, Diplom-Sozialpädagoge (FH); Master of Arts (Sozialmanagement). Er arbeitet nach beruflichen Stationen in der Heimerziehung und der ambulanten Jugendhilfe seit 15 Jahren als Verfahrensbeistand („Kinder- und Jugendanwalt“) in familiengerichtlichen Verfahren, als berufsmäßiger Vormund und als Fortbildner und Forscher zu Kinderschutzthemen. Sein besonderes Interesse gilt dem institutionellen Kinderschutz. Er ist seit 2016 Lehrbeauftragter und seit 2022 Honorarprofessor und Sprecher des Kompetenzzentrums Kinderschutz an der Fliedner Fachhochschule.
Weitere Dozierende:
Uwe Hermanns, Erzieher und B.A. Soziale Arbeit. Nach langjähriger Erfahrung in Hilfen zur Erziehung (stationär und in der ambulanten Krisenintervention) hat er die Stabsstelle Kinderschutz und Prävention bei einem großen evangelischen Träger. Hier ist er sowohl mit dem institutionellen Kinderschutz betraut als auch für die Beratungen zur Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII zuständig.
Teresa Lütgemeier, M.A. Soziale Arbeit (Bildung und Teilhabe). Sie arbeitet als Sachgebietsleitung für den Bereich Kindertageseinrichtungen bei der Stadt Düsseldorf, u.a. im Kontext des präventiven, des intervenierenden und des institutionellen Kinderschutzes. Aktuell forscht sie zu ‚Professionalität und Methodik in der Kinderschutzberatung‘.
Alexandra Thiemann, Richterin am Amtsgericht. Nachdem sie zunächst als Rechtsanwältin in einer großen Anwaltssozietät tätig war, arbeitet sie seit 2019 als Richterin. Sie ist dort seit mehreren Jahren vorwiegend für Familiensachen zuständig und bearbeitet unter anderem Sorgerechts-, Umgangs- und Kinderschutzverfahren.
Anmeldung
Es gelten die AGB für Weiterbildungen der Fliedner Fachhochschule.
Anrechenbarkeit
Dieser Zertifikatskurs (CAS) ist Teil des Master of Advanced Studies (MAS) Kinderschutz.
Die erlangten ECTS können vollständig auf den Master of Advanced Studies (MAS) sowie den akademischen Master Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik angerechnet werden.
Downloads
Beratung & Fragen
Sie haben allgemeine Fragen oder möchten einen Beratungstermin vereinbaren:
Für eine fachliche Beratung wenden Sie sich gerne an:
