Zweit- und Gasthörerschaft

Zweithörerschaft

An der Fliedner Fachhochschule gibt es die Möglichkeit der kleinen und großen Zweithörerschaft.

Kleine Zweithörerschaft

Eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als Zweithörer:in zugelassen werden. Sie haben die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen in max. zwei Modulen und mit einem Umfang von nicht mehr als 10 ECTS sowie zur Ablegung der dazugehörigen studienbegleitenden Prüfungen.

(Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen kann versagt werden, wenn und soweit Einschränkungen des Besuchs von Lehrveranstaltungen gemäß § 59 HG Absatz 1 bis 3 bestehen. Vor einer Entscheidung aufgrund von § 59 HG ist die Studiengangleitung zu hören.)

Mit der Zulassung als kleine:r Zweithörer:in wird pro Semester eine einmalige Gebühr in Höhe des entsprechenden monatlichen Semesterbeitrags fällig.

Große Zweithörerschaft

Eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen können – sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs erfüllen – als Zweithörer:in für das Studium eines weiteren Studiengangs an der Fliedner Fachhochschule zugelassen werden.

Für die große Zweithörerschaft kommen die zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden Regelungen zu den Studiengebühren an der FFH zur Anwendung.

Wichtig

Zweithörer:innen werden nicht eingeschrieben, sie werden durch die Zulassung und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule, ohne Mitglied zu sein.

Die Vorschriften für die Einschreibung, ihre Versagung, die Rückmeldung und die Exmatrikulation finden sinngemäß Anwendung.

Der Antrag auf Zulassung ist innerhalb der von der Hochschule bekannt gegebenen Fristen für die Einschreibung zu stellen.

Mit dem Antrag auf Zulassung als Zweithörer:in sind die Studienbescheinigung und der Studierendenausweis der Ersthochschule vorzulegen.

Über die Zulassung wird der Zweithörerin oder dem Zweithörer eine Bescheinigung ausgestellt (Zweithörerschein).

Zweithörer sind berechtigt, die im Zweithörerschein aufgeführten Lehrveranstaltungen zu besuchen und Einrichtungen der Fliedner Fachhochschule zu nutzen.

Bescheinigungen über Prüfungsleistungen werden erst ausgehändigt, nach dem die Zweithörerin oder der Zweithörer die Bescheinigung(en) über die Entlastung von Verbindlichkeiten gegenüber der Hochschule und ihrer Einrichtungen bzw. den Nachweis oder die Nachweise über die Einzahlung zu entrichtender Gebühren vorgelegt hat.

Gasthörerschaft

Die Fliedner Fachhochschule bietet Ihnen die Möglichkeit, einzelne Lehrveranstaltungen bei Interesse auch als Gasthörer:in zu besuchen.

Das Anmeldeformular sowie weitere Erläuterungen finden Sie im Download.

Wichtig

Personen, die nur einzelne Lehrveranstaltungen an der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf besuchen möchten, können auf Antrag als Gasthörer:in zugelassen werden.

Des Weiteren ist für die jeweilige Lehrveranstaltung eine Einverständniserklärung der/des Lehrenden (mit Unterschrift und Stempel) vor Abgabe des Antrags einzuholen. Bewerbungsfrist ist für das Sommersemester der 15.03. eines jeden Jahres und für das Wintersemester der 15.09. eines jeden Jahres.

Die Einschreibungsvoraussetzungen wie Hochschulzugangsberechtigung, fachbezogenes Praktikum oder besondere Eignungen müssen nicht nachgewiesen werden.

Für jedes Semester ist eine Gebühr zwischen 386-488 Euro zu entrichten. Diese richtet sich nach dem aktuell geltenden Monatsbeitrag des belegten Studiengangsformats. Gasthörer:innen bekommen weder einen Studierendenausweis noch das Semesterticket und dürfen auch keine Prüfungen ablegen oder Scheine erwerben. Sie können lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Lehrveranstaltung erhalten, die bei Aufnahme eines Studiums an der Fliedner Fachhochschule angerechnet werden kann.

Bei Fragen zur Zweit- oder Gasthörerschaft wenden Sie sich bitte an:

Yvonne Sandten

0211 409 3208

Raum 0.17 (Feierabendhaus III)

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Info Hotline: 0211 409 3232