Kooperative Kinderschutzverfahren

Gelingende Zusammenarbeit von Jugendamt und Familiengericht

(mit moot court)

Profil

Für ein gelingendes Kindeschutzverfahren braucht es eine gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe.  
Jugendamt und Familiengericht stehen gemeinsam in der Verantwortungsgemeinschaft für den Schutzauftrag des Kindes.  

Das Seminar vermittelt Grundlagen für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht:

  • rechtliches Wissen – insbesondere zu den Voraussetzungen des § 1666 BGB
  • Wechselseitige Kenntnis der Abläufe im Jugendamt und im familiengerichtlichen Kinderschutzverfahren
  • Klarheit über die eigene Rolle und die Rolle der Anderen Akteur*innen im Verfahren 

Neben dem Fachwissen erfordert ein kompetentes Handeln des Jugendamtes im Kinderschutzverfahren vor dem Familiengericht auch Übung in der Argumentation – sowohl im Schriftverkehr als auch im gerichtlichen Anhörungstermin. 

Im zweiten Teil des Seminars erhalten die Teilnehmer:innen die Gelegenheit, bei einer fiktiven Gerichtsverhandlung (sog. „moot court“) anhand typischer und realistischer Fallbeispiele das Auftreten und Argumentieren vor Gericht zu üben. 

Inhalte

  • Verfahrensrechtliche Grundlagen des familiengerichtlichen Verfahrens  
  • Begründung einer gegenwärtig vorhandenen Gefahr für das Kind gegenüber dem Familiengericht 
  • Darlegung der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts beim betroffenen Kind 
  • Begründung einer fehlenden Bereitschaft und/oder Fähigkeit der Sorgeberechtigten zur Abwehr der Gefahr 
  • Begründung der Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs, insbesondere zu fehlenden Erfolgsaussichten milderer Maßnahmen, z.B. ambulanter oder teilstationärer Maßnahmen; Darlegung der zu erwartenden Trennungsfolgen bei angestrebter Fremdunterbringung des betroffenen Kindes 
  • Einordung einer Inobhutnahme in den Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens 
  • Das Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht bei Maßnahmen des Familiengerichts, die das Kindeswohl nach Ansicht des Jugendamtes nicht schützen 

Auf einen Blick

Termine 

Bei Interesse können Sie sich per E-Mail an weiterbildungsmanagement@fliedner-fachhochschule.de wenden, Sie werden nach abgeschlossener Planung umgehend informiert.

Format
Weiterbildungskurs ohne Prüfung

Kosten
336 €
(168 € für Studierende der Fliedner Fachhochschule, 302,40 € für Alumni und Kooperationspartner)

Zielgruppe

(angehende) Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes

Dozierendenteam

Prof. Martin Menzel, Diplom-Sozialpädagoge (FH); Master of Arts (Sozialmanagement); arbeitet nach beruflichen Stationen in der Heimerziehung und der ambulanten Jugendhilfe seit 12 Jahren als Verfahrensbeistand („Kinder- und Jugendanwalt“) in familiengerichtlichen Verfahren und als Fortbildner und Forscher zu Kinderschutzthemen. Sein besonderes Interesse gilt dem institutionellen Kinderschutz. Er ist seit 2016 Lehrbeauftragter und seit 2022 Honorarprofessor an der Fliedner Fachhochschule.

Jennifer Schiefer, Volljuristin (Universität zu Köln) und Richterin am Amtsgericht. Sie ist seit 2012 als Familienrichterin und als ausgebildete richterliche Mediatorin tätig. Als Autorin in Fachzeitschriften und juristischen Kommentaren zum Familienrecht bietet sie seit 2017 Fortbildungen und Vorträge für Jugendämter im Familienrecht mit einem Schwerpunkt im Kinderschutz an.

Beratung
& Fragen

Für allgemeine Fragen zur Anmeldung und Zulassung wenden Sie sich gerne an:

Patrizia Stausberg

Sachbearbeitung Weiterbildung

0211 409 3340

Raum 2.11 (Feierabendhaus III)

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Für eine fachliche Beratung wenden Sie sich gerne an:

Prof. Martin Menzel

Lehrgebiet: Kinderschutz und Kinderrechte

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Wir beraten persönlich Die FFH Studienberatung
info@fliedner-fachhochschule.de
Info Hotline: 0211 409 3232