Sichere Orte für Kinder – Institutionelle Schutzkonzepte
in (Früh-)Pädagogischen Einrichtungen

Profil

Pädagogische Einrichtungen zu sicheren Orten für Kinder machen ist gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII gesetzlich vorgeschrieben.

Jede Einrichtung soll über ein Schutzkonzept verfügen, in welchem dargelegt ist, wie die Kinder in der Einrichtung präventiv vor Kindeswohlgefährdungen geschützt werden.

Pädagog:innen erlangen in der Weiterbildung Handlungssicherheit im institutioneller Kinderschutz und einen vertiefenden Überblick über rechtliche und fachliche Standards.

  • Was bedeutet der Begriff „Kindeswohl“ im Kontext professioneller pädagogischer Arbeit?
  • Welche organisationalen Standards & Abläufe sind sicherzustellen, um das Wohl von Kindern in pädagogischen Einrichtungen zu schützen?
  • Wie kann in Einrichtungen mit (Verdachts-)Fällen auf grenzverletzendes oder misshandelndes Verhalten von Fachkräften umgegangen werden?
  • Wie können Mitarbeitende eine gemeinsame pädagogische Haltung herausbilden, um eine grenzachtende und gewaltfreie Erziehung sicherzustellen?
  • Wie können alle Standards in einem institutionellen Schutzkonzept gerahmt werden können?
  • Wie kann die Ausgestaltung der Leitungsrolle zur Sicherstellung des institutionellen Kinderschutzes gelingen?

Der Zertifikatskurs vermittelt theoretische Kenntnisse und ermöglicht den Transfer auf die Entwicklung und Implementierung entsprechender Konzepte und Maßnahmen an (eigenen) konkreten Fallbeispielen aus der Praxis.

Inhalte

  • Institutioneller Kinderschutz
  • Kinderrechte
  • Rechtlicher Rahmen
  • Umgang mit (Verdachts-)Fällen
  • Leitbild zur gewaltfreien Erziehung
  • Leitungsverantwortung
  • Schutzkonzepte erstellen
  • Praxistransfer

Dozierende

Prof. Dr. Sonja Damen
Professorin im Studiengang Kindheitspädagogik, B.A.
Lehrgebiet: Bildung und Erziehung in der Kindheit

Prof. Martin Menzel
Diplom-Sozialpädagoge (FH); Master of Arts (Sozialmanagement); arbeitet nach beruflichen Stationen in der Heimerziehung und der ambulanten Jugendhilfe seit 12 Jahren als Verfahrensbeistand („Kinder- und Jugendanwalt“) in familiengerichtlichen Verfahren und als Fortbildner und Forscher zu Kinderschutzthemen. Sein besonderes Interesse gilt dem institutionellen Kinderschutz. Er ist seit 2016 Lehrbeauftragter und seit 2022 Honorarprofessor an der Fliedner Fachhochschule.

Weitere Infos
zur Weiterbildung

Die Weiterbildung umfasst gesamt 200 Stunden. Auf Präsenzlehre, Peerintervison und Prüfung entfallen 75 Stunden, die verbleibenden 125 Stunden finden im Selbststudium statt.

26.08.2024 – 28.08.2024 (9-19 Uhr)
29.08.2024 (9-13 Uhr)
18.11.2024 (9-19 Uhr, Reflexion der Peerintervision und Prüfung)

Die Teilnahmegebühren belaufen sich auf 975 Euro. Sie beinhalten sämtliche Beiträge für Lehrveranstaltungen und ausgegebene Lehrmaterialien.

Alumni & Kooperationspartner:innen der Fliedner Fachhochschule erhalten einen Nachlass von 10% und zahlen 877,50 Euro.

Studierende erhalten einen Nachlass von 50 % und zahlen 487,50 €.

Das Modul ist eine Weiterbildung mit Abschlussprüfung, diese besteht aus der Entwicklung eines institutionellen Schutzkonzeptes zur Sicherstellung der grenzachtenden und gewaltfreien Erziehung für die eigene Einrichtung/den eigenen Träger in Form einer schriftliche Ausarbeitung (Hausarbeit, benotet).

Die staatliche Anerkennung als pädagogische Fachkraft ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Weiterbildung.

Teilnehmerzahl: min. 12 Teilnehmer (die Weiterbildung findet nur statt, wenn eine bestimmte Teilnehmeranzahl erreicht wird.)

Für Teilnehmer:innen mit dem Abschluss B.A. Kindheitspädagogik, B.A. Soziale Arbeit und anverwandte Studiengänge ist das Modul auf den M.A. Kindheitspädagogik Qualitätsentwicklung und Fachberatung(*) anzuerkennen.

*Der Masterstudiengang Kindheitspädagogik „Qualitätsentwicklung und Fachberatung“ ist in Akkreditierung und startet voraussichtlicher zum Wintersemester 2024.

Adressat:innen
& Anmeldung

Die Weiterbildung richtet sich an Absolvent:innen  B.A. Kindheitspädagogik, B.A. Soziale Arbeit und anverwandte Studiengänge, pädagogische Fachkräfte, Leitungen & Fachberatungen aus allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die sich für die Sicherstellung des institutionellen Kinderschutzes interessieren und/oder diesen in den eigenen Trägerstrukturen sicherzustellen zu haben.

Es gelten die AGB der Weiterbildung.

Anmeldefrist ist der 08.07.2024.

Beratung, Anmeldung
& Fragen

Für allgemeine Fragen zur Anmeldung und Zulassung wenden Sie sich gerne an:

Patrizia Stausberg

Sachbearbeitung Weiterbildung

0211 409 3340

Raum 2.11 (Feierabendhaus III)

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Für eine fachliche Beratung wenden Sie sich gerne an:

Prof. Dr. Sonja Damen

Studiengangsleitung Kindheitspädagogik – Qualitätsentwicklung und Fachberatung, M.A.

Lehrgebiet: Bildung und Erziehung in der Kindheit

0211 409 3228

Raum 1.12 (Feierabendhaus III)

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Wir beraten persönlich Die FFH Studienberatung
info@fliedner-fachhochschule.de
Info Hotline: 0211 409 3232