Basiswissen Kinderschutz
Basisweiterbildung zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung in der Kinder- & Jugendhilfe
Wie kann Kinderschutz in der Praxis funktionieren? Eine Frage, die sich Fachkräfte immer wieder stellen. Denn das Erkennen von Gefährdungssituationen und der Umgang mit diesen verunsichern Fachkräfte häufig und werfen Fragen auf hinsichtlich ihrer Aufgaben und der notwendigen Haltung im Kinderschutz. Mit dieser Basisweiterbildung wollen wir Unsicherheiten abbauen und uns der Frage nähern, wie Kinderschutz in der Praxis funktionieren kann.
Durch den gesetzlichen Schutzauftrag, den der Gesetzgeber vor einigen Jahren von der öffentlichen Jugendhilfe (genauer gesagt dem örtlichen Jugendamt) auf alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe (§ 8a Abs. 4 SGB VIII) sowie Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen (z.B. Lehrer:innen, Ärzt:innen(§ 4 KKG)) erweitert hat, sind die Fachkräfte verpflichtet, eigene Bemühungen zum Schutz betroffener Kinder zu erarbeiten.
Um dem gesetzlichen Auftrag über das Wohl der Kinder zu wachen, nachkommen zu können, braucht es Sicherheit und Anleitung, wie diese Bemühungen aussehen und umgesetzt werden können. Mit dieser Basisweiterbildung wollen wir die Kompetenz von Fachkräften im Bereich Kinderschutz stärken.
Inhalte
- Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen als Ausgangspunkt für die Wahrnehmung und Sicherstellung des Kindeswohls
- Klärung zentraler Begriffe: „Elternrecht“, „Kindeswohl“, „Kindeswohlgefährdung“ und „staatliches Wächteramt“ auf Grundlage der rechtlichen Regelungen des GG, des BGB, des SGB VIII, des FamFG und des KKG
- Überblick über die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteur*innen des Kinderschutzes in Bezug auf die Sicherstellung des Kindeswohls mit dem Fokus auf die Aufgaben und Rolle von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe
- Wissenschaftlich fundierte Screening-, Dokumentations- und Mitteilungsverfahren bei Fällen von Kindeswohlgefährdung
- Schutzvereinbarungen mit Eltern als Methode im Kinderschutz
- Entwicklung einer geeigneten Haltung zum Umgang mit (Verdachts-)Fällen von Kindeswohlgefährdung.
Auf einen Blick
Termine
Bei Interesse können Sie sich per E-Mail an weiterbildungsmanagement@fliedner-fachhochschule.de wenden, Sie werden nach abgeschlossener Planung umgehend informiert.
Format
Weiterbildungskurs ohne Prüfung
Kosten
425 €
(212,50 € für Studierende der Fliedner Fachhochschule, 382,50 € für Alumni und Kooperationspartner)
Es gelten die AGB für Weiterbildungen der Fliedner Fachhochschule.
Zielgruppe/
Zulassungsvoraussetzung
- Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe
- Lehrer:innen
Dozierendenteam
Prof. Martin Menzel – Diplom-Sozialpädagoge (FH); Master of Arts (Sozialmanagement); arbeitet nach beruflichen Stationen in der Heimerziehung und der ambulanten Jugendhilfe seit 12 Jahren als Verfahrensbeistand („Kinder- und Jugendanwalt“) in familiengerichtlichen Verfahren und als Fortbildner und Forscher zu Kinderschutzthemen. Sein besonderes Interesse gilt dem institutionellen Kinderschutz. Er ist seit 2016 Lehrbeauftragter und seit 2022 Honorarprofessor an der Fliedner Fachhochschule.
Marc Heiderhoff – Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (B.A.), Master of Arts (Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik). Er ist derzeit mit der Leitung der Elementarbildung einer Großstadt im Ruhrgebiet beauftragt. Zuvor hat er nach mehrjährigen Tätigkeiten in der ambulanten Jugendhilfe und beim Allgemeinen Sozialen Dienst seit 2018 die Kinder- und Jugendhilfe eines Jugendamtes koordiniert. Dabei zählten unter anderem die Schaffung von Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz sowie die Konzipierung und Weiterentwicklung fachlicher Verfahrensstandards zu seinen Aufgaben. Er ist seit 2023 als Lehrbeauftragter an der Fliedner Fachhochschule tätig.
Beratung
& Fragen
Für allgemeine Fragen zur Anmeldung und Zulassung wenden Sie sich gerne an:
Patrizia Stausberg
Sachbearbeitung Weiterbildung
stausberg@fliedner-fachhochschule.de
Raum 2.11 (Feierabendhaus III)
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