Basiswissen Kinderschutz

Basisweiterbildung zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung in der Kinder- & Jugendhilfe

Profil

Wie kann Kinderschutz in der Praxis funktionieren?  Eine Frage, die sich Fachkräfte immer wieder stellen. Denn das Erkennen von Gefährdungssituationen und der Umgang mit diesen verunsichern Fachkräfte häufig und werfen Fragen auf hinsichtlich ihrer Aufgaben und der notwendigen Haltung im Kinderschutz. Mit dieser Basisweiterbildung wollen wir Unsicherheiten abbauen und uns der Frage nähern, wie Kinderschutz in der Praxis funktionieren kann.

Durch den gesetzlichen Schutzauftrag, den der Gesetzgeber vor einigen Jahren von der öffentlichen Jugendhilfe (genauer gesagt dem örtlichen Jugendamt) auf alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe (§ 8a Abs. 4 SGB VIII) sowie Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen (z.B. Lehrer:innen, Ärzt:innen(§ 4 KKG)) erweitert hat, sind die Fachkräfte verpflichtet, eigene Bemühungen zum Schutz betroffener Kinder zu erarbeiten.

Um dem gesetzlichen Auftrag über das Wohl der Kinder zu wachen, nachkommen zu können, braucht es Sicherheit und Anleitung, wie diese Bemühungen aussehen und umgesetzt werden können. Mit dieser Basisweiterbildung wollen wir die Kompetenz von Fachkräften im Bereich Kinderschutz stärken.

Inhalte

  • Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen als Ausgangspunkt für die Wahrnehmung und Sicherstellung des Kindeswohls
  • Klärung zentraler Begriffe: „Elternrecht“, „Kindeswohl“, „Kindeswohlgefährdung“ und „staatliches Wächteramt“ auf Grundlage der rechtlichen Regelungen des GG, des BGB, des SGB VIII, des FamFG und des KKG
  • Überblick über die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteur*innen des Kinderschutzes in Bezug auf die Sicherstellung des Kindeswohls mit dem Fokus auf die Aufgaben und Rolle von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe
  • Wissenschaftlich fundierte Screening-, Dokumentations- und Mitteilungsverfahren bei Fällen von Kindeswohlgefährdung
  • Schutzvereinbarungen mit Eltern als Methode im Kinderschutz
  • Entwicklung einer geeigneten Haltung zum Umgang mit (Verdachts-)Fällen von Kindeswohlgefährdung.

Dozierendenteam

Prof. Martin Menzel – Diplom-Sozialpädagoge (FH); Master of Arts (Sozialmanagement); arbeitet nach beruflichen Stationen in der Heimerziehung und der ambulanten Jugendhilfe seit 12 Jahren als Verfahrensbeistand („Kinder- und Jugendanwalt“) in familiengerichtlichen Verfahren und als Fortbildner und Forscher zu Kinderschutzthemen. Sein besonderes Interesse gilt dem institutionellen Kinderschutz. Er ist seit 2016 Lehrbeauftragter und seit 2022 Honorarprofessor an der Fliedner Fachhochschule.

Marc Heiderhoff – Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (B.A.), Master of Arts (Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik). Er ist derzeit mit der Leitung der Elementarbildung einer Großstadt im Ruhrgebiet beauftragt. Zuvor hat er nach mehrjährigen Tätigkeiten in der ambulanten Jugendhilfe und beim Allgemeinen Sozialen Dienst seit 2018 die Kinder- und Jugendhilfe eines Jugendamtes koordiniert. Dabei zählten unter anderem die Schaffung von Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz sowie die Konzipierung und Weiterentwicklung fachlicher Verfahrensstandards zu seinen Aufgaben. Er ist seit 2023 als Lehrbeauftragter an der Fliedner Fachhochschule tätig.

Weitere Infos
zur Weiterbildung

Die Weiterbildung findet am 23. und 24. September 2024 jeweils von 9 – 16 Uhr statt.

Die Teilnahmegebühren für den kommenden Kurs betragen 425 Euro.

Alumni & Kooperationspartner:innen der Fliedner Fachhochschule bekommen 10% Rabatt und zahlen 382,50 Euro. Studierende erhalten 50% Rabatt und zahlen 212,50 Euro.

Die Weiterbildung ist ein Weiterbildungskurs ohne Prüfung mit abschließender Teilnahmebescheinigung.

Voraussetzung ist ein pädagogischer Berufsabschluss (muss nachgewiesen werden).

Die Weiterbildung findet nur statt, wenn eine bestimmte Teilnehmeranzahl erreicht wird.

Adressat:innen & Anmeldung

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe

Lehrer:innen

Anmeldefrist: 02. September 2024

Es gelten die AGB der Weiterbildung.

Beratung
& Fragen

Für allgemeine Fragen zur Anmeldung und Zulassung wenden Sie sich gerne an:

Patrizia Stausberg

Sachbearbeitung Weiterbildung

0211 409 3340

Raum 2.11 (Feierabendhaus III)

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Für eine fachliche Beratung wenden Sie sich gerne an:

Prof. Martin Menzel

Lehrgebiet: Kinderschutz und Kinderrechte

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Wir beraten persönlich Die FFH Studienberatung
info@fliedner-fachhochschule.de
Info Hotline: 0211 409 3232