Das Jugendamt als Akteur im familiengerichtlichen Verfahren
(mit moot court)
Für ein gelingendes Kinderschutzverfahren braucht es eine gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Jugendamt und Familiengericht stehen gemeinsam in der Verantwortungsgemeinschaft für den Schutzauftrag des Kindes.
Das Seminar vermittelt Grundlagen für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht:
- rechtliches Wissen – insbesondere zu den Voraussetzungen des § 1666 BGB
- Wechselseitige Kenntnis der Abläufe im Jugendamt und im familiengerichtlichen Kinderschutzverfahren
- Klarheit über die eigene Rolle und die Rolle der Anderen Akteur*innen im Verfahren
Neben dem Fachwissen erfordert ein kompetentes Handeln des Jugendamtes im Kinderschutzverfahren vor dem Familiengericht auch Übung in der Argumentation – sowohl im Schriftverkehr als auch im gerichtlichen Anhörungstermin.
Im zweiten Teil des Seminars erhalten die Teilnehmer:innen die Gelegenheit, bei einer fiktiven Gerichtsverhandlung (sog. „moot court“) anhand typischer und realistischer Fallbeispiele das Auftreten und Argumentieren vor Gericht zu üben.
Inhalte
- Verfahrensrechtliche Grundlagen des familiengerichtlichen Verfahrens
- Begründung einer gegenwärtig vorhandenen Gefahr für das Kind gegenüber dem Familiengericht
- Darlegung der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts beim betroffenen Kind
- Begründung einer fehlenden Bereitschaft und/oder Fähigkeit der Sorgeberechtigten zur Abwehr der Gefahr
- Begründung der Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs, insbesondere zu fehlenden Erfolgsaussichten milderer Maßnahmen, z.B. ambulanter oder teilstationärer Maßnahmen; Darlegung der zu erwartenden Trennungsfolgen bei angestrebter Fremdunterbringung des betroffenen Kindes
- Einordung einer Inobhutnahme in den Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens
- Das Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht bei Maßnahmen des Familiengerichts, die das Kindeswohl nach Ansicht des Jugendamtes nicht schützen
Auf einen Blick
Termine
Kurs 2026
14.09.2026 & 15.09.2026
09:00 – 16:00 Uhr
Kurs 2027
11.10.2027 & 12.10.2027
09:00 – 16:00 Uhr
Format
Weiterbildungskurs ohne Prüfung
Kosten
420 €
(Studierende oder Absolvierende der Fliedner Fachhochschule sowie Kooperationspartner:innen erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 % auf diese Weiterbildung)
Es gelten die AGB für Weiterbildungen der Fliedner Fachhochschule.
Zielgruppe
(angehende) Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes
Dozierendenteam
Prof. Martin Menzel, Diplom-Sozialpädagoge (FH); Master of Arts (Sozialmanagement). Er arbeitet nach beruflichen Stationen in der Heimerziehung und der ambulanten Jugendhilfe seit 2010 als Verfahrensbeistand („Kinder- und Jugendanwalt“) in familiengerichtlichen Verfahren, als berufsmäßiger Vormund und als Fortbildner und Forscher zu Kinderschutzthemen. Sein besonderes Interesse gilt dem institutionellen Kinderschutz. Er ist seit 2016 Lehrbeauftragter und seit 2022 Honorarprofessor und Sprecher des Kompetenzzentrums Kinderschutz an der Fliedner Fachhochschule.
Jennifer Schiefer, Volljuristin. Sie ist Richterin am Amtsgericht und seit 2012 als Familienrichterin und ausgebildete richterliche Mediatorin tätig. Als Autorin in Fachzeitschriften und juristischen Kommentaren zum Familienrecht bietet sie seit 2017 Fortbildungen und Vorträge für Jugendämter im Familienrecht mit einem Schwerpunkt im Kinderschutz an. Sie ist seit 2024 Lehrbeauftragte an der Fliedner Fachhochschule.
Beratung
& Fragen
Für allgemeine Fragen zur Anmeldung und Zulassung wenden Sie sich gerne an:
Christina Lorenz
Weiterbildungskoordinatorin
lorenzc@fliedner-fachhochschule.de
Raum 1.13 (Feierabendhaus III)
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