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Staatsangehörigkeit

Semesterwohnsitz

Heimatwohnsitz

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Datum des Erwerbs der HZB*

Gymnasien mit reformierter Oberstufe, Aufbaugymnasien, sonstige Gymnasien (ohne berufliche Gymnasien), kooperative Gesamtschulen, erweiterte Oberschulen

Abgang aus Gymnasien mit reformierter Oberstufe, Aufbaugymnasien, sonstigen Gymnasien nach dem 12. Schuljahrgang

Einschließlich Freier Waldorfschulen, Gymnasialzügen an Integrierten Gesamtschulen, Kooperative Gesamtschule, Gemeinschaftsschule (BW. SL. ST. SH. TH), Integrierte Sekundarschule (BE), Oberschule (HB, NI), Regionale Schule (MV), Stadtteilschule (HH) und Sekundarschule (NW)

Abgang aus Gesamtschulen einschließlich Freier Waldorfschulen und Gymnasialzügen an Integrierten Gesamtschulen nach dem 12. Schuljahrgang, Kooperative Gesamtschule, Gemeinschaftsschule (BW, SL, ST, SH, TH), integrierte Sekundarschule (BE), Oberschule(HB, NI), Regionale Schule (MV), Stadtteilschule (HH), Sekundarschule (NW)

Berufliche Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien, technische Gymnasien, frauenberufliche Gymnasien, ehem. Kollegschulen (NW), Berufsausbildung mit Abitur (ehemalige DDR)

Berufliche Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien, technische Gymnasien, frauenberufliche Gymnasien, ehem. Kollegschulen (NW), Berufsausbildung mit Abitur (ehemalige DDR)

Abgang aus beruflichen Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien nach dem 12. Schuljahrgang

Bei Erfüllung der Voraussetzungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Bsp. Zeugnis über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife).

Einschl. technischer- und Wirtschaftsoberschulen sowie Fachakademien, einschl. Abschlüsse an einer Fach- und Ingenieurschule im Gebiet der ehemaligen DDR

Abgang aus Berufsoberschulen nach dem 12. Schuljahrgang; Fachakademien einschl. Berufsakademien (ohne Baden-Württemberg)

Einschl. Lehrgänge an Volkshochschulen (ehemalige DDR), wenn für die 2. Fremdsprache ein zusätzliches Zertifikat vorgelegt werden kann

z.B. Abgang aus Abendgymnasien nach dem 12. oder vergleichbaren Schuljahrgang, Lehrgänge an Volkshochschulen und Berufsschulen (ehemalige DDR)

Nach Besuch der Klassenstufe 13

Einschl. Fachoberschulen (Abendform)

Studienkollegs: Für Studienbewerber mit oder ohne früherem HZB-Erwerb im Ausland

Studienkollegs: Für Studienbewerber mit oder ohne früherem HZB-Erwerb im Ausland

Studienkollegs: Für Studienbewerber mit oder ohne früherem HZB-Erwerb im Ausland

Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis durch externe Stelle Aufnahmeprüfung an Kunst-, Musikhochschulen, Externenprüfung (abzugrenzen vom Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Sign. 34))

Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis durch externe Stelle Aufnahmeprüfung an Kunst-, Musikhochschulen (abzugrenzen vom Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Sign. 53))

Prüfung für die Zulassung zum Fachhochschulstudium durch externe Stelle Aufnahmeprüfung an Kunst-, Musikhochschulen, Externenprüfung (abzugrenzen vom Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Sign. 71))

Hochschulzugang ohne schulische HZB für beruflich Qualifizierte, z.B. Meister im Handwerk, Inhaber von Abschlüssen gemäß der KMK-Rahmenvereinbarung für Fachschulen in der jeweils gültigen Fassung, Absolventen eines Probestudiums nach landesrechtlicher Regelung. (abzugrenzen von der Begabten-/ Eignungsprüfung (Sign. 33))

Hochschulzugang ohne schulische HZB für beruflich Qualifizierte, Abschluss einer fachbezogenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach BBIG/HwO oder Landesrecht und mindestens dreijährige fachbezogene Berufspraxis (Stipendiaten: 2 Jahre), Eignungsfeststellungsverfahren gemäß KMK-Beschluss vom 06.03.2009, Absolventen eines Probestudiums nach landesrechtlicher Regelung. (abzugrenzen von der Begabten-/ Eignungsprüfung (Sign. 52))

Hochschulzugang ohne schulische HZB für beruflich Qualifizierte, z.B. Inhaber von Abschlüssen gemäß der KMK-Rahmenvereinbarung für Fachschulen vom 07.11.2002 i. d. F. vom 25.06.2015, Absolventen eines Probestudiums nach landesrechtlicher Regelung. (abzugrenzen von der Begabten-/ Eignungsprüfung (Sign. 77))

Auch Erwerb einer FH-Reife im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung bzw. einer Berufsausbildung im dualen System oder an beruflichen Förderschulen, Höheren Handelsschulen (zweijährig), Höheren Berufsfachschulen (zwei- und dreijährig), Berufskolleg II, ehemaliger Kollegschule (FHR) in NW und Assistentenbildungsgänge in NW

Z.B. Meister- oder Technikerschulen in Teilzeit- oder Vollzeitform, Berufsakademien

Lehrgänge bei Bundeswehr bzw. Bundesgrenzschutz, Abschluss für Nichtschüler gemäß landesrechtlichen Vorschriften (z.B. aus staatlich nicht anerkannten Gymnasien), landesinterne Regelungen

Z.B. erste Prüfung der päd. Assistenten unter bestimmten qualifizierenden Voraussetzungen (BY), ggf. landesinterne Regelungen, Sonderreifeprüfung nach Vorkursen für Facharbeiter an Hochschulen

Einschl. Vorbereitungskurse an Fachhochschulen, Telekolleg, Berechtigung für Beamten- u. Verwaltungsfachhochschulen, Besuch einer Ingenieur- bzw. Fachschule im Gebiet der ehemaligen DDR, die in eine Fachhochschule umgewandelt wurde, landesinterne Regelungen

Deutsche und Ausländer, mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher der Studienkollegs

Deutsche und Ausländer, mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher der Studienkollegs

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Ersteinschreibung / Hochschulsemester

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Bereits abgelegte Abschlussprüfung an einer Hochschule in Deutschland

Datum der Abschlussprüfung*
Office 365 Zustimmung*
Vereinbarung mit Studierenden der Fliedner Fachhochschule
zur Vermittlung und Nutzung von Microsoft Office 365 (A1 Plan)
Die nachfolgende Vereinbarung regelt die Vermittlung und Nutzung von Microsoft Office 365 (A1)
für Studierende der Fliedner Fachhochschule. Das Angebot von Online-Diensten unter Microsoft
Office 365 wird allein durch die Microsoft Corporation verantwortet. Weder auf die Verfügbarkeit
noch auf das Angebot selbst hat die Fliedner Fachhochschule Einfluß. Als Bildungseinrichtung ist
es der Fliedner Fachhochschule jedoch möglich, den Studierenden einen kostenlosen Zugang zu
Microsoft Office 365 zu vermitteln. Darüber hinaus besteht aber kein rechtlicher Anspruch des
Studierenden gegenüber der Fliedner Fachhochschule. Es gelten die nachfolgenden
Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise; etwaige mündliche Nebenabreden sind nichtig.
1. Ablauf der Zugangsvermittlung
Nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird die Fliedner Fachhochschule den
Studierenden -über die von ihr administrierte Microsoft Office 365-Umgebung unter
Verwendung des Vor- und Nachnamens- als neuen Benutzer anlegen. Anschließend erhält
der Studierende seinen Benutzernamen (= neue E-Mail-Adresse: z.B.
m.mustermann@studium.fliedner-fh.de) und sein Initialpasswort übermittelt. Mit diesem
Benutzernamen und Initialpasswort kann sich der Studierende auf der Microsoft Office 365-
Plattform der Fliedner Fachhochschule legitimieren und diese dann entsprechend nutzen.
Mit der Erstanmeldung ist dann das Initialpasswort durch den Studierenden zu ändern.
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Die Bereitstellung von Microsoft Office 365 und aller sonstigen damit im Zusammenhang
stehenden Leistungen erfolgt unmittelbar durch die Microsoft Corporation. Die Fliedner
Fachhochschule vermittelt lediglich den Zugang des Studierenden zu Microsoft Office 365.
Mit seiner Legitimierung auf der Microsoft Office 365-Umgebung schließt der Studierende
unmittelbar mit Microsoft einen Nutzungsvertrag und akzeptiert die jeweils aktuellen, über
die Microsoft Office 365-Umgebung abrufbaren Microsoft Nutzungsbedingungen. Der
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Änderungen der Microsoft Nutzungsbedingungen zu informieren.
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kostenpflichtig) werden ggf. durch Microsoft gemäß den Microsoft Nutzungsbedingungen
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Software abgeleitete Produkte herzustellen; es sei denn, der Hersteller hat dies in
seinen Lizenzbedingungen ausdrücklich gestattet.
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Da die Fliedner Fachhochschule nur den Zugang zu Microsoft Office 365 vermittelt, kann
sie keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit
dieser Services für irgendeinen Zweck übernehmen. Im Rahmen ihrer kostenlosen
Vermittlungsleistung haftet die Fliedner Fachhochschule nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des
Studierenden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Für Mängel der Vermittlungsleistung haftet die Fliedner Fachhochschule nur, wenn diese
dem Studierenden einen Mangel der Vermittlungsleistung arglistig verschwiegen hat. Eine
darüberhinausgehende Haftung oder Gewährleistung für die Mängelfreiheit der
Vermittlungsleistung ist ausgeschlossen. Der Studierende ist selbst für einen
ausreichenden Virenschutz, Datensicherung, etc. in seiner eigenen Umgebung
verantwortlich.
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Die Dauer bzw. Laufzeit der Nutzungsmöglichkeit der Microsoft Office 365-Umgebung
endet automatisch und spätestens zwei Monate nach der Exmatrikulation des
Studierenden. Die Fliedner Fachhochschule wird die Zugangsberechtigung des
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Nach der endgültigen Sperrung ist ein Zugriff auf die im Cloudspeicher abgelegten Daten
nicht mehr möglich. Der Studierende ist daher gehalten, alle seine Daten regelmäßig und
insbesondere vor Ablauf dieses Zeitpunkts zu übertragen bzw. außerhalb der Microsoft
Office 365-Umgebung zu sichern.
9. Rechte der Fliedner Fachhochschule bei Missbrauch
Im Falle eines begründeten Verdachts auf nicht unerhebliche missbräuchliche Nutzung von
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Fachhochschule berechtigt, den Zugang des Studierenden zu der von ihr administrierten
Microsoft Office 365-Umgebung vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Je nach
mißbräuchlicher Nutzung ist die Fliedner Fachhochschule verpflichtet, Ermittlungsbehörden
einzuschalten und die damit im Zusammenhang stehenden Daten herauszugeben. Darüber
hinaus behält sich die Fliedner Fachhochschule vor, ein eigenes Rechtsverfahren
einzuleiten.
10. Datenschutz
Bei der Erbringung der Vermittlungsleistung wird die Fliedner Fachhochschule die
gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. Personenbezogene Daten der
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und Nutzung personenbezogener Daten des Studierenden erfolgt nur, soweit eine
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an Microsoft übermittelt, um von Microsoft die Zugangsdaten zur Office-365-Umgebung
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personenbezogene Daten des Studierenden verarbeitet, hat die Fliedner Fachhochschule
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