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Gymnasien mit reformierter Oberstufe, Aufbaugymnasien, sonstige Gymnasien (ohne berufliche Gymnasien), kooperative Gesamtschulen, erweiterte Oberschulen
Abgang aus Gymnasien mit reformierter Oberstufe, Aufbaugymnasien, sonstigen Gymnasien nach dem 12. Schuljahrgang
Einschließlich Freier Waldorfschulen, Gymnasialzügen an Integrierten Gesamtschulen, Kooperative Gesamtschule, Gemeinschaftsschule (BW. SL. ST. SH. TH), Integrierte Sekundarschule (BE), Oberschule (HB, NI), Regionale Schule (MV), Stadtteilschule (HH) und Sekundarschule (NW)
Abgang aus Gesamtschulen einschließlich Freier Waldorfschulen und Gymnasialzügen an Integrierten Gesamtschulen nach dem 12. Schuljahrgang, Kooperative Gesamtschule, Gemeinschaftsschule (BW, SL, ST, SH, TH), integrierte Sekundarschule (BE), Oberschule(HB, NI), Regionale Schule (MV), Stadtteilschule (HH), Sekundarschule (NW)
Berufliche Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien, technische Gymnasien, frauenberufliche Gymnasien, ehem. Kollegschulen (NW), Berufsausbildung mit Abitur (ehemalige DDR)
Abgang aus beruflichen Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien nach dem 12. Schuljahrgang
Bei Erfüllung der Voraussetzungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Bsp. Zeugnis über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife).
Einschl. technischer- und Wirtschaftsoberschulen sowie Fachakademien, einschl. Abschlüsse an einer Fach- und Ingenieurschule im Gebiet der ehemaligen DDR
Abgang aus Berufsoberschulen nach dem 12. Schuljahrgang; Fachakademien einschl. Berufsakademien (ohne Baden-Württemberg)
Einschl. Lehrgänge an Volkshochschulen (ehemalige DDR), wenn für die 2. Fremdsprache ein zusätzliches Zertifikat vorgelegt werden kann
z.B. Abgang aus Abendgymnasien nach dem 12. oder vergleichbaren Schuljahrgang, Lehrgänge an Volkshochschulen und Berufsschulen (ehemalige DDR)
Nach Besuch der Klassenstufe 13
Einschl. Fachoberschulen (Abendform)
Studienkollegs: Für Studienbewerber mit oder ohne früherem HZB-Erwerb im Ausland
Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis durch externe Stelle Aufnahmeprüfung an Kunst-, Musikhochschulen, Externenprüfung (abzugrenzen vom Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Sign. 34))
Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis durch externe Stelle Aufnahmeprüfung an Kunst-, Musikhochschulen (abzugrenzen vom Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Sign. 53))
Prüfung für die Zulassung zum Fachhochschulstudium durch externe Stelle Aufnahmeprüfung an Kunst-, Musikhochschulen, Externenprüfung (abzugrenzen vom Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Sign. 71))
Hochschulzugang ohne schulische HZB für beruflich Qualifizierte, z.B. Meister im Handwerk, Inhaber von Abschlüssen gemäß der KMK-Rahmenvereinbarung für Fachschulen in der jeweils gültigen Fassung, Absolventen eines Probestudiums nach landesrechtlicher Regelung. (abzugrenzen von der Begabten-/ Eignungsprüfung (Sign. 33))
Hochschulzugang ohne schulische HZB für beruflich Qualifizierte, Abschluss einer fachbezogenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach BBIG/HwO oder Landesrecht und mindestens dreijährige fachbezogene Berufspraxis (Stipendiaten: 2 Jahre), Eignungsfeststellungsverfahren gemäß KMK-Beschluss vom 06.03.2009, Absolventen eines Probestudiums nach landesrechtlicher Regelung. (abzugrenzen von der Begabten-/ Eignungsprüfung (Sign. 52))
Hochschulzugang ohne schulische HZB für beruflich Qualifizierte, z.B. Inhaber von Abschlüssen gemäß der KMK-Rahmenvereinbarung für Fachschulen vom 07.11.2002 i. d. F. vom 25.06.2015, Absolventen eines Probestudiums nach landesrechtlicher Regelung. (abzugrenzen von der Begabten-/ Eignungsprüfung (Sign. 77))
Auch Erwerb einer FH-Reife im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung bzw. einer Berufsausbildung im dualen System oder an beruflichen Förderschulen, Höheren Handelsschulen (zweijährig), Höheren Berufsfachschulen (zwei- und dreijährig), Berufskolleg II, ehemaliger Kollegschule (FHR) in NW und Assistentenbildungsgänge in NW
Z.B. Meister- oder Technikerschulen in Teilzeit- oder Vollzeitform, Berufsakademien
Lehrgänge bei Bundeswehr bzw. Bundesgrenzschutz, Abschluss für Nichtschüler gemäß landesrechtlichen Vorschriften (z.B. aus staatlich nicht anerkannten Gymnasien), landesinterne Regelungen
Z.B. erste Prüfung der päd. Assistenten unter bestimmten qualifizierenden Voraussetzungen (BY), ggf. landesinterne Regelungen, Sonderreifeprüfung nach Vorkursen für Facharbeiter an Hochschulen
Einschl. Vorbereitungskurse an Fachhochschulen, Telekolleg, Berechtigung für Beamten- u. Verwaltungsfachhochschulen, Besuch einer Ingenieur- bzw. Fachschule im Gebiet der ehemaligen DDR, die in eine Fachhochschule umgewandelt wurde, landesinterne Regelungen
Deutsche und Ausländer, mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher der Studienkollegs