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  • Semesterwohnsitz

  • Heimatwohnsitz

  • Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

  • Gymnasien mit reformierter Oberstufe, Aufbaugymnasien, sonstige Gymnasien (ohne berufliche Gymnasien), kooperative Gesamtschulen, erweiterte Oberschulen

  • Abgang aus Gymnasien mit reformierter Oberstufe, Aufbaugymnasien, sonstigen Gymnasien nach dem 12. Schuljahrgang

  • Einschließlich Freier Waldorfschulen, Gymnasialzügen an Integrierten Gesamtschulen, Kooperative Gesamtschule, Gemeinschaftsschule (BW. SL. ST. SH. TH), Integrierte Sekundarschule (BE), Oberschule (HB, NI), Regionale Schule (MV), Stadtteilschule (HH) und Sekundarschule (NW)

  • Abgang aus Gesamtschulen einschließlich Freier Waldorfschulen und Gymnasialzügen an Integrierten Gesamtschulen nach dem 12. Schuljahrgang, Kooperative Gesamtschule, Gemeinschaftsschule (BW, SL, ST, SH, TH), integrierte Sekundarschule (BE), Oberschule(HB, NI), Regionale Schule (MV), Stadtteilschule (HH), Sekundarschule (NW)

  • Berufliche Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien, technische Gymnasien, frauenberufliche Gymnasien, ehem. Kollegschulen (NW), Berufsausbildung mit Abitur (ehemalige DDR)

  • Berufliche Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien, technische Gymnasien, frauenberufliche Gymnasien, ehem. Kollegschulen (NW), Berufsausbildung mit Abitur (ehemalige DDR)

  • Abgang aus beruflichen Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien nach dem 12. Schuljahrgang

  • Bei Erfüllung der Voraussetzungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Bsp. Zeugnis über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife).

  • Einschl. technischer- und Wirtschaftsoberschulen sowie Fachakademien, einschl. Abschlüsse an einer Fach- und Ingenieurschule im Gebiet der ehemaligen DDR

  • Abgang aus Berufsoberschulen nach dem 12. Schuljahrgang; Fachakademien einschl. Berufsakademien (ohne Baden-Württemberg)

  • Einschl. Lehrgänge an Volkshochschulen (ehemalige DDR), wenn für die 2. Fremdsprache ein zusätzliches Zertifikat vorgelegt werden kann

  • z.B. Abgang aus Abendgymnasien nach dem 12. oder vergleichbaren Schuljahrgang, Lehrgänge an Volkshochschulen und Berufsschulen (ehemalige DDR)

  • Nach Besuch der Klassenstufe 13

  • Einschl. Fachoberschulen (Abendform)

  • Studienkollegs: Für Studienbewerber mit oder ohne früherem HZB-Erwerb im Ausland

  • Studienkollegs: Für Studienbewerber mit oder ohne früherem HZB-Erwerb im Ausland

  • Studienkollegs: Für Studienbewerber mit oder ohne früherem HZB-Erwerb im Ausland

  • Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis durch externe Stelle Aufnahmeprüfung an Kunst-, Musikhochschulen, Externenprüfung (abzugrenzen vom Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Sign. 34))

  • Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis durch externe Stelle Aufnahmeprüfung an Kunst-, Musikhochschulen (abzugrenzen vom Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Sign. 53))

  • Prüfung für die Zulassung zum Fachhochschulstudium durch externe Stelle Aufnahmeprüfung an Kunst-, Musikhochschulen, Externenprüfung (abzugrenzen vom Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Sign. 71))

  • Hochschulzugang ohne schulische HZB für beruflich Qualifizierte, z.B. Meister im Handwerk, Inhaber von Abschlüssen gemäß der KMK-Rahmenvereinbarung für Fachschulen in der jeweils gültigen Fassung, Absolventen eines Probestudiums nach landesrechtlicher Regelung. (abzugrenzen von der Begabten-/ Eignungsprüfung (Sign. 33))

  • Hochschulzugang ohne schulische HZB für beruflich Qualifizierte, Abschluss einer fachbezogenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach BBIG/HwO oder Landesrecht und mindestens dreijährige fachbezogene Berufspraxis (Stipendiaten: 2 Jahre), Eignungsfeststellungsverfahren gemäß KMK-Beschluss vom 06.03.2009, Absolventen eines Probestudiums nach landesrechtlicher Regelung. (abzugrenzen von der Begabten-/ Eignungsprüfung (Sign. 52))

  • Hochschulzugang ohne schulische HZB für beruflich Qualifizierte, z.B. Inhaber von Abschlüssen gemäß der KMK-Rahmenvereinbarung für Fachschulen vom 07.11.2002 i. d. F. vom 25.06.2015, Absolventen eines Probestudiums nach landesrechtlicher Regelung. (abzugrenzen von der Begabten-/ Eignungsprüfung (Sign. 77))

  • Auch Erwerb einer FH-Reife im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung bzw. einer Berufsausbildung im dualen System oder an beruflichen Förderschulen, Höheren Handelsschulen (zweijährig), Höheren Berufsfachschulen (zwei- und dreijährig), Berufskolleg II, ehemaliger Kollegschule (FHR) in NW und Assistentenbildungsgänge in NW

  • Z.B. Meister- oder Technikerschulen in Teilzeit- oder Vollzeitform, Berufsakademien

  • Lehrgänge bei Bundeswehr bzw. Bundesgrenzschutz, Abschluss für Nichtschüler gemäß landesrechtlichen Vorschriften (z.B. aus staatlich nicht anerkannten Gymnasien), landesinterne Regelungen

  • Z.B. erste Prüfung der päd. Assistenten unter bestimmten qualifizierenden Voraussetzungen (BY), ggf. landesinterne Regelungen, Sonderreifeprüfung nach Vorkursen für Facharbeiter an Hochschulen

  • Einschl. Vorbereitungskurse an Fachhochschulen, Telekolleg, Berechtigung für Beamten- u. Verwaltungsfachhochschulen, Besuch einer Ingenieur- bzw. Fachschule im Gebiet der ehemaligen DDR, die in eine Fachhochschule umgewandelt wurde, landesinterne Regelungen

  • Deutsche und Ausländer, mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher der Studienkollegs

  • Deutsche und Ausländer, mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher der Studienkollegs

  • Deutsche und Ausländer, mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher der Studienkollegs

  • Ersteinschreibung / Hochschulsemester

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  • Bereits abgelegte Abschlussprüfung an einer Hochschule in Deutschland

  • Vereinbarung mit Studierenden der Fliedner Fachhochschule
    zur Vermittlung und Nutzung von Microsoft Office 365 (A1 Plan)
    Die nachfolgende Vereinbarung regelt die Vermittlung und Nutzung von Microsoft Office 365 (A1)
    für Studierende der Fliedner Fachhochschule. Das Angebot von Online-Diensten unter Microsoft
    Office 365 wird allein durch die Microsoft Corporation verantwortet. Weder auf die Verfügbarkeit
    noch auf das Angebot selbst hat die Fliedner Fachhochschule Einfluß. Als Bildungseinrichtung ist
    es der Fliedner Fachhochschule jedoch möglich, den Studierenden einen kostenlosen Zugang zu
    Microsoft Office 365 zu vermitteln. Darüber hinaus besteht aber kein rechtlicher Anspruch des
    Studierenden gegenüber der Fliedner Fachhochschule. Es gelten die nachfolgenden
    Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise; etwaige mündliche Nebenabreden sind nichtig.
    1. Ablauf der Zugangsvermittlung
    Nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird die Fliedner Fachhochschule den
    Studierenden -über die von ihr administrierte Microsoft Office 365-Umgebung unter
    Verwendung des Vor- und Nachnamens- als neuen Benutzer anlegen. Anschließend erhält
    der Studierende seinen Benutzernamen (= neue E-Mail-Adresse: z.B.
    m.mustermann@studium.fliedner-fh.de) und sein Initialpasswort übermittelt. Mit diesem
    Benutzernamen und Initialpasswort kann sich der Studierende auf der Microsoft Office 365-
    Plattform der Fliedner Fachhochschule legitimieren und diese dann entsprechend nutzen.
    Mit der Erstanmeldung ist dann das Initialpasswort durch den Studierenden zu ändern.
    2. Geltung der Microsoft Nutzungsbedingungen
    Die Bereitstellung von Microsoft Office 365 und aller sonstigen damit im Zusammenhang
    stehenden Leistungen erfolgt unmittelbar durch die Microsoft Corporation. Die Fliedner
    Fachhochschule vermittelt lediglich den Zugang des Studierenden zu Microsoft Office 365.
    Mit seiner Legitimierung auf der Microsoft Office 365-Umgebung schließt der Studierende
    unmittelbar mit Microsoft einen Nutzungsvertrag und akzeptiert die jeweils aktuellen, über
    die Microsoft Office 365-Umgebung abrufbaren Microsoft Nutzungsbedingungen. Der
    Studierende hat sich eigenverantwortlich über die vertraglichen Inhalte und etwaige
    Änderungen der Microsoft Nutzungsbedingungen zu informieren.
    3. Keine Supportleistungen durch die Fliedner Fachhochschule
    Die Fliedner Fachhochschule erbringt keine Support- und/oder Wartungsleistungen für die
    Microsoft Office 365-Umgebung oder für den Studierenden, insbesondere keine
    Datensicherung, keinen Virenschutz und/oder Antispam-Regelungen. Ebenfalls unterbleibt
    der Support bei Störungen oder Serviceanfragen (u.a. Browserfehler, Systemfehler,
    Verdacht auf Hacking der Anmeldeinformationen, etc.). Derartige Supportleistungen (u.U.
    kostenpflichtig) werden ggf. durch Microsoft gemäß den Microsoft Nutzungsbedingungen
    erbracht. Die Fliedner Fachhochschule hat keinen Einfluss auf den Umfang und/oder die
    Qualität der von Microsoft erbrachten Supportleistungen.
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    4. Keine Weitergabe des Zugangs
    Eine Weitergabe der dem Studierenden zugeteilten Zugangsberechtigung zur Microsoft
    Office 365-Umgebung an Dritte und eine Nutzung des Zugangs durch Dritte ist nicht
    gestattet. Es sind zusätzlich persönliche Vorkehrungen zu treffen, um den Zugang vor
    unbefugter Nutzung zu schützen.
    5. Kein Verkauf des Zugangs oder kommerzielle Nutzung der Microsoft Office 365-
    Umgebung
    Ein Verkauf der Zugangsdaten an Dritte und/oder eine kommerzielle Nutzung für eigene
    Zwecke ist nicht gestattet.
    6. Keine missbräuchliche Nutzung von Microsoft Office 365
    Der Studierende verpflichtet sich, Microsoft Office 365 nicht missbräuchlich zu nutzen oder
    nutzen zu lassen oder die Zugriffsmöglichkeit zur Begehung von rechtswidrigen oder
    strafbaren Handlungen zu verwenden. Als missbräuchliche Nutzung gilt insbesondere
    - rechts- oder sittenwidrige Inhalte und Nachrichten, insbesondere solche, die gegen
    strafrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, lizenz- oder urheberrechtliche Bestimmungen
    verstoßen, abzurufen oder zu verbreiten,
    - urheberrechtlich geschützte Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder
    zugänglich zu machen,
    - belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu versenden oder zu
    verbreiten,
    - in fremde Datennetze einzudringen oder dies zu versuchen (Hacking),
    - unverlangte Massen-Mails zu versenden (Spamming),
    - Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu
    Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Office-
    365-Umgebung führen können,
    - die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, nachzuahmen oder von der
    Software abgeleitete Produkte herzustellen; es sei denn, der Hersteller hat dies in
    seinen Lizenzbedingungen ausdrücklich gestattet.
    7. Eingeschränkte Gewährleistung und Haftung
    Da die Fliedner Fachhochschule nur den Zugang zu Microsoft Office 365 vermittelt, kann
    sie keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit
    dieser Services für irgendeinen Zweck übernehmen. Im Rahmen ihrer kostenlosen
    Vermittlungsleistung haftet die Fliedner Fachhochschule nur für Vorsatz und grobe
    Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des
    Studierenden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
    Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
    Für Mängel der Vermittlungsleistung haftet die Fliedner Fachhochschule nur, wenn diese
    dem Studierenden einen Mangel der Vermittlungsleistung arglistig verschwiegen hat. Eine
    darüberhinausgehende Haftung oder Gewährleistung für die Mängelfreiheit der
    Vermittlungsleistung ist ausgeschlossen. Der Studierende ist selbst für einen
    ausreichenden Virenschutz, Datensicherung, etc. in seiner eigenen Umgebung
    verantwortlich.
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    8. Laufzeit der Nutzungsberechtigung des Studierenden
    Die Dauer bzw. Laufzeit der Nutzungsmöglichkeit der Microsoft Office 365-Umgebung
    endet automatisch und spätestens zwei Monate nach der Exmatrikulation des
    Studierenden. Die Fliedner Fachhochschule wird die Zugangsberechtigung des
    Studierenden zur Microsoft Office 365-Umgebung zu diesem Zeitpunkt endgültig sperren.
    Nach der endgültigen Sperrung ist ein Zugriff auf die im Cloudspeicher abgelegten Daten
    nicht mehr möglich. Der Studierende ist daher gehalten, alle seine Daten regelmäßig und
    insbesondere vor Ablauf dieses Zeitpunkts zu übertragen bzw. außerhalb der Microsoft
    Office 365-Umgebung zu sichern.
    9. Rechte der Fliedner Fachhochschule bei Missbrauch
    Im Falle eines begründeten Verdachts auf nicht unerhebliche missbräuchliche Nutzung von
    Microsoft Office 365 -insbesondere Verletzungen dieser Vereinbarung-, ist die Fliedner
    Fachhochschule berechtigt, den Zugang des Studierenden zu der von ihr administrierten
    Microsoft Office 365-Umgebung vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Je nach
    mißbräuchlicher Nutzung ist die Fliedner Fachhochschule verpflichtet, Ermittlungsbehörden
    einzuschalten und die damit im Zusammenhang stehenden Daten herauszugeben. Darüber
    hinaus behält sich die Fliedner Fachhochschule vor, ein eigenes Rechtsverfahren
    einzuleiten.
    10. Datenschutz
    Bei der Erbringung der Vermittlungsleistung wird die Fliedner Fachhochschule die
    gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. Personenbezogene Daten der
    Studierenden werden nur dann erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wenn, soweit
    und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung dieser
    Vereinbarung erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung
    und Nutzung personenbezogener Daten des Studierenden erfolgt nur, soweit eine
    Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder der Studierende eingewilligt hat. Dem
    Studierenden ist bekannt, dass die Fliedner Fachhochschule seinen Vor- und Nachnamen
    an Microsoft übermittelt, um von Microsoft die Zugangsdaten zur Office-365-Umgebung
    (Benutzernamen und Initialpasswort) zu erhalten.
    Soweit Microsoft im Rahmen der Bereitstellung der Microsoft Office 365-Plattorm
    personenbezogene Daten des Studierenden verarbeitet, hat die Fliedner Fachhochschule
    weder ein Weisungsrecht gegenüber Microsoft noch einen sonstigen Einfluss auf die Art
    und Weise der Verarbeitung. Microsoft wird im Rahmen dieser Datenverarbeitung
    insbesondere nicht als Auftragsverarbeiter der Fliedner Fachhochschule tätig. Vielmehr
    wird Microsoft im Rahmen der Erfüllung des mit dem Studierenden abgeschlossenen
    Microsoft Nutzungsvertrages ausschließlich als direkter Vertragspartner des Studierenden
    tätig. Für die Datenverarbeitung durch Microsoft gilt ausschließlich die über die Microsoft
    Office 365-Umgebung abrufbare Microsoft Datenschutzerklärung. Der Studierende hat sich
    eigenverantwortlich über die Inhalte dieser Datenschutzerklärung und etwaige Änderungen
    zu informieren. Die Fliedner Fachhochschule hat keinen Einfluss auf die Gestaltung der
    Regelungen der Microsoft Datenschutzerklärung und kann insoweit keine Verantwortung
    dafür übernehmen, dass diese in jeder Hinsicht den geltenden datenschutzrechtlichen
    Anforderungen entspricht. Ferner weist die Fliedner Fachhochschule vorsorglich darauf hin,
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    dass die personenbezogenen Daten des Studierenden von Microsoft ggf. auch außerhalb
    der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet
    werden und dort ggf. weniger strenge datenschutzrechtliche Regelungen gelten.
    11. Datenerfassung und Widerruf
    Die Fliedner Fachhochschule unterliegt dem EKD-Datenschutzgesetz – DSG-EKD in seiner
    jeweils gültigen Fassung. Der Studierende erklärt sich mit der automatischen Bearbeitung
    und Speicherung der personenbezogenen Daten für den Zweck der Vermittlung und
    Nutzung der Microsoft Office 365-Umgebung einverstanden. Die Verarbeitung der
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    Studierende jederzeit widerrufen.
    Widerrufsadresse:
    Fliedner Fachhochschule gGmbH
    Alte Landstraße 179
    40489 Düsseldorf
    Fax: 0211/409 3233
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