Organisatorisches rund um
Ihr Studium
Beurlaubung
Gemäß der Immatrikulationsordnung kann ein:e Studierende:r aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
- die Wahrnehmung des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs;
- eine Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt;
- ein studienbedingter Aufenthalt im Ausland.
Um beurlaubt werden zu können, müssen Studierende den Antrag auf Beurlaubung und die weiteren erforderlichen Unterlagen (Bescheinigungen / Attest / Unterlagen zur Glaubhaftmachung des Beurlaubungsgrunds sowie ein aktueller Nachweis der Krankenversicherung) beim Studierendenservice (studierendenservice@fliedner-fachhochschule.de) einreichen.
Eine Beurlaubung soll im Regelfall nur für ein Semester erfolgen. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.
Eine Beurlaubung hat zur Folge, dass
- Urlaubssemester nicht als Fachsemester zählen,
- während der Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden können,
- das Semesterticket nicht genutzt werden kann.
Hinsichtlich der Studiengebühren kommt es für die Dauer der Beurlaubung zu einer Aussetzung des Studienvertrags, so dass für diesen Zeitraum keine Studiengebühren zu entrichten sind. Zu beachten ist, dass gezahlte Studiengebühren für bereits angebrochene Studienmonate nicht rückwirkend erstattet werden können. Die Aussetzung der Studiengebühren greift bei Stattgabe des Antrags daher immer zum 1. des Monats, der auf den Antrag auf Beurlaubung folgt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an studierendenservice@fliedner-fachhochschule.de wenden.
Yvonne Sandten
studierendenservice@fliedner-fachhochschule.de
Raum 0.17 (Feierabendhaus III)
Mehr lesenCordula Baum
studierendenservice@fliedner-fachhochschule.de
Raum 1.23 (Feierabendhaus III)
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