Mit Verabschiedung des Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) hat der Bundesrat beschlossen, dass Pflegestudierende in Deutschland ab Januar 2024 eine angemessene Vergütung erhalten.

In einer älter werdenden Gesellschaft müssen wir nicht nur die Pflegeversicherung neu ordnen, wir brauchen auch mehr junge Menschen, die in der Pflege arbeiten. Um sie für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen wir bereits in der hochschulischen Pflegeausbildung attraktive Bedingungen. Wir geben Studierenden nun auch den finanziellen Freiraum, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können.“
– so Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.

Wer ab diesem Jahr den dualen Bachelorstudiengang Pflege und Gesundheit an der Fliedner Fachhochschule studiert, erhält einen Ausbildungsvertrag bei einem Träger im Bereich der Gesundheitsversorgung. Bei diesem Träger können die Studierenden praktische Erfahrung sammeln, die sie bereits vor ihrem Abschluss auf die Berufspraxis vorbereitet.

Die Höhe der Vergütung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, die meisten Arbeitgeber:innen orientieren sich aber am aktuellen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Studierende verdienen demnach zwischen 1.200 und 1.500 Euro pro Monat.

Weitere Neuerungen sind unter anderem:

→ Die hochschulische Pflegeausbildung wird als duales Studium mit Ausbildungsvertrag ausgestaltet.

→ Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten sollen in der Pflegeausbildung stärker berücksichtigt werden.

→ Die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht.

 

Die Änderungen des Pflegestudiumstärkungsgesetzes führen zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung der akademische Pflegeausbildung und somit zu einer nachhaltigen und besseren Gesundheitsversorgung in ganz Deutschland.

Weitere Informationen zum Beschluss finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.