Schritt für Schritt
zum Studium
An der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf können Sie sich jederzeit bewerben, es gibt keine Fristen. Wir erklären hier den Online-Bewerbungsprozess unserer Hochschule.
Reichen Sie bitte online Ihre möglichst vollständigen Bewerbungsunterlagen ein:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugniskopie der Hochschulzugangsberechtigung (Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung das erwartete Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, bewerben Sie sich bitte zunächst mit dem vorangegangenen Halbjahreszeugnis. Wir behalten uns vor, nach dem Zufallsprinzip in Einzelfällen beglaubigte Kopien nachzufordern.)
- Bei beruflich qualifizierten Bewerber:innen ohne Hochschulzugangsberechtigung, Nachweise über eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung
- Nachweis über ein 6-wöchiges Vorpraktikum im Sozialen Bereich sofern schon vorhanden (Alternativ können auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Jahrespraktikum im Rahmen des Fachabiturs in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit nachgewiesen werden.)
- Vertrag mit einer kooperierenden Praxis-Einrichtung (im Feld der Sozialen Arbeit) oder einen Hinweis, dass Sie Unterstützung bei der Suche benötigen
Bei einem vorherigen Studium ohne Abschluss sind zusätzlich einzureichen:
- Nachweis über die erste Immatrikulation
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Ggf. Nachweise über bisherige Prüfungen – Antrag auf Anerkennung zuvor erbrachter Leistungen
Internationale Bewerber:innen reichen bitte darüber hinaus ein:
- Nachweise über alle bisherigen Bildungsabschlüsse (Schulabschlusszeugnisse mit Notenübersicht und ggf. Nachweise über bisherige Studienzeiten) in Originalsprache und in beglaubigter Übersetzung (Deutsch oder Englisch), ggf. Nachweise der Anerkennung
- Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1, z.B. Zertifikat TestDaF (mindestens 4×4 Punkte), telc C1 Hochschule, Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2), Zentrale Oberstufenprüfung oder Kleines/Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts.
Ihre Unterlagen werden auf Vollständigkeit und formal geprüft. Ist die Zulassungsprüfung erfolgreich abgeschlossen, wird Ihnen der Studienvertrag in zweifacher Ausführung zugesendet.
In Vorbereitung auf das Studium nehmen Sie an einer unserer digitalen Informationsveranstaltungen mit den Praxiskoordinator:innen aus dem Studiengang teil, auch wenn Sie bereits einen Praxispartner gefunden haben. Hier erhalten Sie wichtige Details zum Onboarding in das duale Studium. Den Link zur Anmeldung erhalten sie bei Vertragsversand.
Für Fragen zu Ihrer Bewerbung oder zum Vertrag kontaktieren Sie bitte den Studierendenservice. Bei inhaltlichen Fragen rund um den Studiengang stehen Ihnen die Professorinnen und Professoren des Studiengangs zu ihren Sprechstunden gerne zur Verfügung.
Bitte unterschreiben Sie beide Exemplare des Studienvertrags und schicken diese umgehend zurück. Wir zeichnen die Verträge nach Erhalt frei und senden Ihnen ein Exemplar zurück. Wenn uns Praxisvertrag (Kooperationspartner in der praktischen Ausbildung) und Studienvertrag beiderseitig unterschrieben vorliegen, sind Sie zum Studium zugelassen und können sich an der Fliedner Fachhochschule immatrikulieren.
Die Immatrikulation erfolgt über einen personalisierten Link, der Ihnen per Mail zugesendet wird. Hier finden Sie alle weiteren Informationen und Termine.
Studienstart auch ohne Praxispartner
Sie möchten Soziale Arbeit dual studieren, haben zum Studienstart aber noch keine Praxiseinrichtung gefunden? Ab dem Wintersemester 2026/27 können Sie Ihr Studium trotzdem aufnehmen.
Starten Sie zunächst in der Vollzeitvariante und wechseln Sie bis zum Ende des 2. Semesters in das duale Studienmodell, sobald Sie eine passende Praxiseinrichtung gefunden haben. Bereits absolvierte Module werden anerkannt, sodass Ihnen keine Studienzeit verloren geht. Die Praxisphasen der ersten beiden Semester können im weiteren Studienverlauf nachgeholt werden.
Während der Suche nach einer Praxiseinrichtung begleitet Sie unsere Praxiskoordination mit individueller Beratung sowie Unterstützung bei Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen.
Auch organisatorisch bietet die Vollzeitvariante viele Vorteile: Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel an zwei bis drei Werktagen pro Woche statt. Dadurch bleibt ausreichend Zeit, beispielsweise einer Nebentätigkeit nachzugehen oder die Suche nach einer Praxiseinrichtung fortzusetzen.
Ein weiterer Vorteil sind die geringeren Studiengebühren: Das Vollzeitstudium kostet 448 Euro pro Monat und damit 50 Euro weniger als das duale Studienformat.
Inhaltlich unterscheiden sich beide Studienvarianten nur geringfügig. Unabhängig davon, ob Sie direkt dual starten oder zunächst die Vollzeitvariante wählen, absolvieren Sie ein qualitativ hochwertiges Studium der Sozialen Arbeit und erwerben mit erfolgreichem Abschluss die staatliche Anerkennung.
Bei Fragen beraten wir Sie gerne persönlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten: 0211 409 3232
Fragen können wir gerne in einem persönlichen Gespräch jederzeit telefonisch oder vor Ort klären.
Maike Rudnick
Leitung Campus Office
rudnick@fliedner-fachhochschule.de
Raum 1.21 (Feierabendhaus III)
Mehr lesenMöglichkeiten
zur Finanzierung
Die drei Hauptfinanzierungsmöglichkeiten BAföG, Stipendium und Kredit werden im Folgenden erläutert – Näheres und weitere Möglichkeiten, egal ob im Vollzeit- oder Teilzeitstudium, im dualen oder in einem berufsbegleitenden Studium, finden Sie in der Broschüre.
Bei BAföG handelt es sich um eine staatliche finanzielle Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. An der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf sind die Vollzeit- und dualen Studiengänge grundsätzlich förderfähig.
Studierende dürfen in der Regel des 45. Lebensjahr nicht überschritten haben, wenn das Studium beginnt. Ebenfalls dürfen das eigene Einkommen und Vermögen, das Einkommen der Eltern und der eingetragenen Lebenspartnerin / des eingetragenen Lebenspartners eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
In einigen Fällen kann eine BAföG-Förderung auch gewährt werden, wenn die Altersgrenze überschritten worden ist, bspw. bei Studierenden, die ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikationen eingeschrieben werden oder bei Studierenden mit Kindern unter zehn Jahren. Sind Studierende in den Jahren ihrer Erwerbstätigkeit in der Lage gewesen, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten, kann elternunabhängiges BAföG beantragt werden.
Es gibt eine Vielzahl von Stipendien, die von Studierenden beantragt werden können. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich, ebenso auch die Höhe der Zahlungen. In der Regel werden überdurchschnittliche Leistungen und gesellschaftspolitisches oder soziales Engagement erwartet, teilweise stellen Stiftungen auch besondere Bedingungen, die in Zusammenhang mit dem Stiftungszweck stehen.
Hier finden Sie eine Auswahl ggf. geeigneter Stipendien wie das Deutschlandstipendium, das von einem Auswahlausschuss der Fliedner Fachhochschule selbst vergeben wird.
Eine zusätzliche Möglichkeit der Finanzierung bieten Studienkredite, zum Beispiel der Studienkredit der KfW. Zwar fallen – wie bei jedem Kredit – Zinsen an, aber es werden keine Sicherheiten oder Bürgen verlangt und die Rückzahlung beginnt erst nach einer Karenzzeit von 6 bis 23 Monaten. Die Tilgungsphase kann bei einer Mindestrate von 20 Euro monatlich bis zu 25 Jahre betragen.
Als Auszahlungssumme kann ein Betrag zwischen 100 und 650 Euro monatlich gewählt werden, außerplanmäßige Rückzahlungen sind in jeder Phase möglich.
Wichtig zu wissen ist, dass die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten miteinander kombiniert werden können. Da ein Studienkredit kein Einkommen darstellt, wird er nicht auf BAföG angerechnet und auch Stipendien in Höhe von maximal 300 Euro im Monat bleiben anrechnungsfrei.
